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Titel
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Editio
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Název:
Statuten der Prager Metropolitankirche vom Jahre 1350 (Archiv für österreichische Geschichte vol. 37)
Autor:
Dudík, Beda
Rok vydání:
1867
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 411: Titulatio
- 422: Editio
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Sind die Regenten in der Wahl ihrer Werkzeuge glücklich,
dann nennt sie die Geschichte gross und mächtig — immerhin nur
eine übertragene Grösse und Mächtigkeit. Karl IV. hat bereits in
Prag ein würdiges Denkmal : Arnost von Pardubitz wartet noch auf
eines von Sand und Stein — das Denkmal der Dankbarkeit und tief-
innigen Erinnerung ist ihm hingegen längst schon im Lande auf-
gerichtet.
Kaum vom Könige Böhmens und deutschen Kaiser zum Metro-
politen erhoben und vom Papste Clemens IV. als solcher bestätigt,
schlägt Arnost einen Weg ein, der dem neuen Gebäude dauernde
Fundamente verschaffen musste. Wir kennen genau diesen Weg,
denn Arnost selbst hat uns denselben in seinen noch erhaltenen Wer-
ken kundgegeben.
Vor Allem berief er auf den November des Jahres 1349 eine
grosse Provincialsynode nach Prag. Da diese Synode auch eine bin-
dende Kraft für die beiden Suffraganbischöfe zu Leitomischl und
Olmütz hatte, so fehlt es nicht an gleichzeitigen, guten Handschrif-
ten, aus denen wir ihren Inhalt vollkommen kennen lernen. Die
ehedem Dietrichstein’sche, jetzt Graf Mensdorf’sche Bibliothek auf
dem Schlosse Nikolsburg in Mähren bewahrt den Text dieser Synode
allein in fünf Handschriften, als Cod. II. 39, 98, 112, 203 und 148.
Die Capitel-Bibliothek zu Olmütz hat das für sie bestimmte Original,
und nebst diesem noch zwei gleichzeitige Copien unter den Num-
mern 162, 286 und 362; die Wiener Hofbibliothek Nr. 537, die
Gratzer Universitäts-Bibliothek Ms. fol. 36/68 3. Die Editio princeps
ist vom Jahre 1476, darnach veranstaltete Pontanus von Breitenberg
eine zweite im Jahre 1606. Und trotz dieses Reichthums an guten
Handschriften und der ziemlich correcten, aber sehr seltenen Editio
princeps steht den gewöhnlichen Forschern nur der durch Arsenius
Fasseau in seiner "Collectio Synodorum et Statutorum almae dioe-
cesis Olomucensis“, welche gerade vor 100 Jahren in Retz erschien,
veranstaltete Abdruck zu Gebote; doch was für ein Abdruck! Nach
einem mit dem Nikolsburger Codex II. 98 und zum Theil mit II. 39
vorgenommenen Vergleiche ergab sich, dass nicht Ein Capitel von
sinnstörenden Fehlern, ja geradezu von Unrichtigkeiten frei wäre. Ein
correcter Abdruck dieser Statuten ist dringend nothwendig.
Doch mit diesen Diöcesan-Statuten begnügte sich Arnost noch
nicht; die Statuten sollten seinen Klerus regeln und ihm den Weg