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Titel
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Název:
Statuten der Prager Metropolitankirche vom Jahre 1350 (Archiv für österreichische Geschichte vol. 37)
Autor:
Dudík, Beda
Rok vydání:
1867
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 411: Titulatio
- 422: Editio
Strana 417
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Durch die Statuten, durch die Summula und durch die Quae-
stiones gab Erzbischof Arnost der neuerrichteten Metropolitan-Diö-
cese einen festen Halt, denn die Einheit in der Lehre, in der Litur-
gie und im Ritus ward so erzielt. Und da diese Einheit keine andere
war, als die der römisch-katholischen Kirche, musste sie unerschüt-
terlich werden. Die Provincial-Synode vom J. 1349 blieb für alle
spätern Zeiten Norm und Richtschnur; alle späteren Synoden nahmen
sie, wie in Böhmen so in Mähren, zur Grundlage.
Nach der hierarchischen Ordnung regiert der Bischof seine Diö-
cese unter dem Beistande seines Capitels. Ward durch das Statut
vom J. 1349 eine neue Diöcesan-Ordnung eingeführt, und sollte das
Prager Metropolitan-Capitel an der Festsetzung und Erhaltung der
neuen Ordnung Theil nehmen, so musste es selbst im Sinne dieser
neuen Ordnung reformirt werden. Arnost erkannte diese Nothwen-
digkeit, und entwarf zu diesem Zwecke mit Zustimmung des Capitels
die Capitel-Statuten vom 18. November 1350. Mit diesen war der
Bau des neuen Gebäudes vollendet, die neue Metropolitan-Diöcese
vollkommen eingerichtet.
Diese Statuten, welche auch für das Bisthums-Capitel in Olmütz
im Ganzen und Grossen bindend wurden, und hier sogar bis zur
Gegenwart noch tiefere Spuren ihrer Zähigkeit als in Prag selbst
hinterliessen, umfassen den ganzen Wirkungskreis aller zum Capitel
und zur Metropolitankirche gehörigen Personen vom Erzbischofe an
bis herab zu den einfachen Kirchenfrauen. Jedes Einzelnen Lasten,
Pflichten und Einkünfte werden aufgezählt, auf dass der Eine nicht
die Sphäre des Andern überschreite und Alles den einer Cathedral-
Kirche würdigen Gang gehe.
Die Reihenfolge der Würdenträger und Officianten bei der Pra-
ger Domkirche nach diesen Statuten war folgende: An der Spitze
stand der Erzbischof, nach ihm folgte der Capitel-Propst, darauf
der Capitel-Dechant, der Prager Archidiakon, der Scholasticus, die
Canonici hebdomadarii, der Custos und Sacrista, der Cantor, Theo-
logus, Magister Scholae, unter welchem die Bonifanten standen, der
Tumbarius Sti. Adalberti oder der eigentliche Dompfarrer, die Alta-
risten, die Vicäre, Chorkleriker und die Matronen. Es ist interessant,
ihre Wirkungssphäre aus den Statuten zu erfahren, die Art der Prae-
benden-Optionen, die Cumulatio beneficiorum und die Stellung dieses
Domklerus nach Aussen zu ersehen.
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