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- s. 202: … sollen sie binnen drei Monaten die Statuten und Gewohnheiten der Olmützer Kirche, dann ihre Einnahmen und jene der Prälaturen, Präbenden und Vicarien…
- s. 202: … ist, und zwar höchst wahrscheinlich des Bischofs Nikolaus, welcher die Olmützer Kirche von 1387—1397 regierte. Wir stützen diese Vermuthung auf eine durch…
Název:
Statuten Arnost von Pardubitz um Jahr 1349 (Archiv für österreichische Geschichte vol. 41)
Autor:
Dudík, Beda
Rok vydání:
1869
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
24
Obsah:
- I: Titel
- 195: Titulatio
- 203: Edice
Strana 202
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Obedienzen zu halten sei, und dass das Capitel�Siegel unter vier-
fachem Verschlusse aufbewahrt werden solle, wurde gleichfalls fest-
gesetzt. Die Brodvertheilung war damals noch üblich, aber nicht
mehr der Communtisch.
Den Vicären legt der Metropolit vor Allem das öffentliche Chor-
gebet ans Herz, und warnt sie mit Strafandrohung vor den theatra-
lischen und lärmenden Aufzügen, die sie am Vorabende und am Feste
des hl. Stephan in den Weihnachtsfeiertagen zur Ehre des Anniver-
sars des neuerwählten Bischofs zu halten pflegten. Weiter sollen sie
binnen drei Monaten die Statuten und Gewohnheiten der Olmützer
Kirche, dann ihre Einnahmen und jene der Prälaturen, Präbenden
und Vicarien zusammenschreiben und ein so verfasstes Buch an der
Kette in der Sacristei öffentlich aufstellen. Zu den Vicären ward der
Schulmeister gezählt, der kein Stallum hatte, aber bei der Dom-
kirche residiren musste. Über die Präbendaten stand dem Scholastieus
die Jurisdiction zu.
Mit der Auseinandersetzung der Pflichten der Domvicäre enden
die eigentlichen Visitations-Statuten. Sie enden auf der rechten Co-
lumne der Seite 25 auf 35 Zeilen, die 36. Zeile der Seite ist leer
gelassen worden.
Unmittelbar mit der nächsten Columne beginnt ohne jegliche
Aufschrift ein Corrections- und Reformations-Statut: "Cum creatura“
etc. für den bei der Olmützer Domkirche angestellten Klerus, wel-
cher im Besuche des Gottesdienstes und des kanonischen Stunden-
gebetes sehr lässig zu werden anfing. Ihn auf einen besseren Weg
zu bringen, ward jenes Statut erlassen. Es ist von gleicher, doch
nicht derselben Hand, wie die Metropolitan-oder Recess-Verordnungen
des Erzbischofs Arnost, aber mit einer andern Tinte geschrieben,
und da in demselben von Altaristen gesprochen wird, deren im Re-
cesse keine Erwähnung geschieht, glauben wir, dass dieses Stück
nicht mehr zu unseren Arnostinischen Bestimmungen gehört, sondern
eine „litera correctionis“ eines der Nachfolger des Bischofs Johann
Wolek ist, und zwar höchst wahrscheinlich des Bischofs Nikolaus,
welcher die Olmützer Kirche von 1387—1397 regierte. Wir stützen
diese Vermuthung auf eine durch Fasseau in der genannten Collectio
synodorum Part. I. pag. 14 veröffentlichte Entscheidung des Officials
und Vicars in geistlichen Dingen des Bischofs Nikolaus, mit Namen
Johann, ddto. Olmütz am 12. August 1389. In dieser Entscheidung