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Název:
Die Utraquisten in Böhmen (Archiv für österreichische Geschichte vol. 37)
Autor:
Borový, Clemens
Rok vydání:
1867
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
52
Obsah:
- I: Titel
- 241: Vorbemerkung
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meistern zureden sollten, dass sie den sich immer mehr häufenden
Vergehen gegen die öffentliche Sittlichkeit einmal Einhalt
thäten; es wurden in Folge dessen die Gemeinde-Altesten, Haupt-
leute und Zunftvorsteher zusammenberufen ; sie versprachen nach der
vom Administrator an sie gerichteten Ermahnung dafür zu sorgen,
dass der überhandnehmenden Unsittlichkeit nach Kräften gesteuert
werde. — Am 10. Mai 1541 wurden abermals die Prager Pfarrer
und die Magistri der Universität zu einer Versammlung erbeten ; man
einigte sich dahin, dass sowohl das Consistorium als die Universität
ihre Rechte gegen die Übergriffe der Prager Städte werden
zu wahren suchen. Zugleich wurde als Grundsatz ausgesprochen:
Das Recht, die Testamente der Geistlichen zu approbiren, gebühre
dem Consistorium, nicht aber der weltlichen Behörde. — Als im
Jahre 1564 die Pest in Prag wüthete, wurden die Pfarrer auf An-
ordnung des Erzherzoges Ferdinand am 6. October zusammenberufen
und ihnen vom Consistorium aufgetragen, sie mögen jeden Sonntag
immer ein genaues Verzeichniss der von der Pest Dahingerafften dem
Bürgermeister einhändigen. — Einen anderen Anlass zur Convoca-
tion bot der Landtag vom J. 1565, auf welchem die für den Tür-
kenkrieg erforderlichen Kriegsrüstungen berathen wurden. Der Erz-
bischof hatte befohlen, dass die Priesterschaft sub una mit den Gläu-
bigen eifrig dem Gebete obliege, um dem kaiserlichen Heere den
Sieg über die Feinde der Christenheit zu erflehen; diesen Gebeten
schloss sich nun auch das utraquistische Consistorium mit den
Pfarrern und Gläubigen an 1).
4. Kapläne.
Denjenigen Beneficiaten, welche für die geistlichen Bedürfnisse
einer zahlreicheren Population zu sorgen hatten, wurden jüngere
Priester als Vicarii oder Capellani beigesellt. Wir finden solche
auf sämmtlichen Pfarreien Prags und in den meisten Landstädten.
Uber das gegenseitige Verhältniss zwischen Pfarrer und Kaplan
bieten uns einige Actenstücke interessante Angaben 2). Wie ein Vater
seinen Sohn, so soll der Pfarrer seinen Kaplan behandeln, ihn unter-
richten, ermahnen, zurechtweisen, in Wort und That ihm mit gutem
1) Acta Cons. Utr. 4. Juli 1565.
2) Acta Cons. Utr. 1326. 1540 (10. März).
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