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Titel
I
Articulus
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- s. 4: … Interesse gewähren die Gesuchsschreiben der Saazer an den Rath der Altstadt Prag um Rechtsbelehrungen in zweifelhaften anhängigen Privat - Streitfällen (26, 112)…
- s. 12: … 99b. 100a. Ueberschrift: Alie condiciones nobilium. 10. Nikolaus, Bürger der Altstadt Prag und Weinbergmeister in Prag, gestattet dem Lipoldus Pictor, Bürger von…
- s. 15: … Bruder, den Herrn Jo., Pfarrer an der Castuluskirche in der Altstadt Prag, ab, um so die Sache vor das geistliche Gericht zu…
- s. 29: … ohne Testament den Erbanfall nach den Rechten und Privilegien der Altstadt Prag. VIII. kalend. Novembris [Oct. 25] 1372. Fol. 136a, b. Ueberschrift:…
- s. 29: … Urkundenbuch Fol. 44a. 100. Der Rath von Saaz bittet [die Altstadt Prag?] um eine Rechts- belehrung über einen vor dem Saazer Rath…
- s. 30: … setzte in seinem Testameute den Herrn Egidius, den Bürger der Altstadt Prag Ulricus Zylwerczayger und den Saazer Bürger Nikolaus Coblenczeri zu Vormündern…
Název:
Zwei Formelbücher des 14. Jahrhunderts aus Böhmen, MVGDB 27
Autor:
Schlesinger, Ludwig
Rok vydání:
1889
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
36
Obsah:
- I: Titel
- 1: Articulus
Strana 12
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Mahnung der Juden mit zwei Pferden und einem Diener Einlager in
Saaz zu leisten. Werde das Einlager nicht gehalten und Capital und
Zinsen nicht gezahlt, so steht den Juden die Berechtigung der Beschlag-
nahme aller Güter der Schuldner zu. Stürbe einer der letzteren, so sei
ein Gleichwerthiger für ihn bei Vermeidung des Einlagers gestellig zu
machen.
Fol. 99a. Ueberschrift: Forma obstagialis judeorum.
7.
J de K. und W. de S., Hauptschuldner, N. de O. und P. de R.
Bürgen, stellen den ehrbaren Männern H. de B., S. de M. und P. de R.
einen Schuldschein aus auf 62 Sch. Pr. Gr. zahlbar zu ungetheilter Hand
zum nächsten Georgifest. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins haben
zwei der Schuldner auf Mahnung der Gläubiger mit 2 Pferden und
1 Diener Einlager in Laun zu nehmen, widrigenfalls die Gläubiger be
rechtigt seien, das schuldige Geld unter Christen oder Juden auf Gefahr
und Schaden der Schuldner aufzutreiben. Stürbe einer der Schuldner,
so sei ein Gleichsicherer an seine Stelle innerhalb eines Monates zu ge-
winnen bei Strafe des Einlagers.
Fol. 99b. Ueberschrift: Forma obstagialis communis nobilium.
8.
Schuldschein, ausgestellt dem Juden Ray. und seiner Fran in Saaz
auf 4 Schock weniger 9 Gr., zahlbar zum nächsten Fasching. Bei Nicht
einhaltung dieses Zahlungstermins sind von da an wöchentlich 2 Groschen
Interessen zu zahlen bis zu Martini. Werde zu diesem Termin nicht ge-
zahlt, so tritt das Einlager zweier der Schuldner ein usw. (wie bei 7).
Fol. 99b. Ueberschrift: Item [forma obstagialis communis] judeorum.
9.
Schuldschein, ausgestellt dem Herrn A. seniori de Kolowrat und
seinen Erben auf 10 Schock . . . wenn einer der Schuldner den auf ihn
fallenden Theil gezahlt, so ist er nicht befreit von der Zahlung der andern
Antheile auf 1/2 Jahr hinaus vom Tag der Mahnung. Bei Nichtzahlung usw.
(wie früher); überdies wird der säumige Schuldner H. bis zur Abtragung
seiner Verpflichtung im unterthänigen Verband des A. gehalten.
Fol. 99b. 100a. Ueberschrift: Alie condiciones nobilium.
10.
Nikolaus, Bürger der Altstadt Prag und Weinbergmeister in Prag,
gestattet dem Lipoldus Pictor, Bürger von Saaz, und dessen Bruder
Wenzel, Prager Bürger, die Anlage eines Weinberges, jenseits des Baches