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Titel
I
Articulus
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- s. 422: … mit einer Normierung der Rechte der fremden Kaufleute durch die Prager Altstadt und die damalige Neustadt (nova civitas Pragensis sub castro) ein,…
- s. 424: … erweitern. Denn die Satzung von Richter, Schöffen und Rat der Prager Altstadt vom J. 1328 versteht unter Gast jeden, der da ist…
- s. 426: … Begünstigung der Regensburger erwachsenen Nachteile hinwiesen. Auch die Beziehungen der Prager Altstadt zu Eger waren nicht die besten. Die Egerer beanspruchten, gestützt…
- s. 428: … die Gäste nicht verstummten, so haben Richter und Schöffen der Prager Altstadt mit Rat der Altesten unter Berufung auf die zitierte königliche…
- s. 433: … ist, ferner die Bindung des Handels mit Auslandwaren an die Prager Altstadt. Dagegen entspricht die fünftägige, dem Gast zur freien Durchfuhr ge¬…
- s. 436: … und purger der großern stat zu Prag tuen kunt...), die Prager Altstadt. 437 land Peheim unde Merhern, also ab eyn gast seine…
- s. 437: … stehen, in welcher von der Verleihung des Niederlagsrechtes an die Prager Altstadt gesprochen und den Breslauer Kaufleuten und Bürgern die Befreiung von…
- s. 441: … Es kann als gewiß angenommen werden, daß der Rat der Prager Altstadt diese Bestimmung, die den Pragern die Verwirklichung eines territorialen Handelsmonopoles…
- s. 442: … haben als die einer theoretischen Formulierung des handelspolitischen Programmes der Prager Altstadt. Denn in Wirklichkeit blieb durch die gleichzeitige und spätere Verleihung…
- s. 442: … Konkurrenten in nächster Nähe, der kurz zuvor gegründeten Neustadt. Die Prager Altstadt war bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts zu einer reichen…
- s. 443: … Waren werden zur Hälfte der königlichen Kammer, zur Hälfte der Prager Altstadt zugewiesen. 1400, 20. Juli wurde der Straßenzwang speziell für den…
- s. 443: … und das mit ihm verbundene Verbot des Gästehandels außerhalb der Prager Altstadt konnten niemals die Wirkung eines posi tiven Niederlagszwanges haben. 4)…
- s. 444: … wurden der Straßenzwang und das Verbot des Gästehandels außerhalb der Prager Altstadt erneuert.4) Die Husitenzeit brachte mit dem Rückgang der Handelsbeziehungen zum…
- s. 444: … kam, wurde auch die alte Beschränkung des Gästehandels auf die Prager Altstadt erneuert; die Lagerherren sollten nur in der Altstadt Handel treiben…
- s. 446: … auf diese Weise monopoltsierten. Die aufstrebende, in der Entwicklung begriffene Prager Altstadt mußte es schwer empfinden, daß sie mit der Deckung ihres…
- s. 452: … Dem Hansgrafen lag es ob, über die Einhaltung der der Prager Altstadt verliehenen Han delsvorrechte zu wachen; über seine beziehungsweise seiner Boten…
- s. 453: … Seine Tätigkeit erstreckte sich somit soweit, als die Zwangsrechte der Prager Altstadt seit 1393 reichten, nämlich über ganz Böhmen. Für den Hansgrafen…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. II. Das Gästerecht, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 421: Articulus
Strana 452
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—
Entwicklung der Prager städtischen Handelspolizei im 14. Jahrhundert
teils von leitenden Organen mit allgemeiner, teils von untergeordneten
Organen mit besonderer Kompetenz besorgt wurde. In die erste Kategorie
gehören der Hansgraf und die neben dem Rate zur obersten Leitung
der gesamten Handelspolizei berufenen Organe, in die zweite Kategorie
die Unterkäufer sowie die Beamten für Maß und Wage.
a) Der Hansgraf.
Ein sicheres Zeugnis für den Bestand des Hansgrafenamtes in
Prag liegt erst für das Ende des 14. Jahrhunderts vor; der Prager
Hansgraf findet zum erstenmale in der schon behandelten Verordnung
des Unterkämmeres Siegmund Huler vom 11. Februar 1393 Erwäh-
nung, 1) in welcher die Beobachtung des der Stadt Prag für ganz
Böhmen erteilten Straßenzwangsrechtes eingeschärft wurde; er erscheint
hier als ein der Kontrolle des Unterkämmerers unterstehender und von
ihm in Eid genommener städtischer Beamter 2) [Pesslinus de Sicea,
officialis et hannusgraf (!) eorum (d. h. consulum Maioris civi-
tatis Pragensis) a me (d. h. subcamerario regni Bohemiae) etiam
super ipso specialiter iuramentum habens]. Dem Hansgrafen lag
es ob, über die Einhaltung der der Prager Altstadt verliehenen Han
delsvorrechte zu wachen; über seine beziehungsweise seiner Boten Requi¬
sition, welche übrigens auch unmittelbar vom Rate ausgehen konnte,
hatten die Verwaltungsorgane der Städte und Dörfer in Böhmen Kauf-
leute, welche von den nach Prag führenden Zwangsstraßen abwichen,
oder Gäste, welche sich der Beschränkung ihres Handels auf Prag be
1) Čelakovský II, S. 818.
2) Ein Zusammenhang des Hansgrafen mit einer der in Prag bestehenden
Organisationen der Kaufleute ist bei dem fragmentarischen Charakter
der über die Kaufmannszünfte erhaltenen Nachrichten, welche kaum mehr
als die Namen dieser Vereinigungen überliefern, nicht festzustellen. Eben
sowenig kann ich das Erscheinen der Vertreter der Prager und Nürnberger
Kaufleute am Hofe K. Ludwigs v. Ungarn (1357, 29. Juli, Čelakovský I,
Nr. 64, 65), um hier die Bestätigung der Handelsprivilegien der genannten
Kaufleute zu erwirken, im Sinne einer hansgräflichen Intervention deuten.
Aus dieser Vertretung der universitas mercatorum Pragensium et
Nerumburgensium kann eben nur auf den Bestand der auch anderweitig
bezeugten Organisation der Prager Kaufmannschaft geschlossen werden.
Vgl. auch Winter, Český obchod vé XIV. věku in Nová česká revue
1904, S. 553 u. fIg.