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Titel
I
Articulus
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- s. 422: … mit einer Normierung der Rechte der fremden Kaufleute durch die Prager Altstadt und die damalige Neustadt (nova civitas Pragensis sub castro) ein,…
- s. 424: … erweitern. Denn die Satzung von Richter, Schöffen und Rat der Prager Altstadt vom J. 1328 versteht unter Gast jeden, der da ist…
- s. 426: … Begünstigung der Regensburger erwachsenen Nachteile hinwiesen. Auch die Beziehungen der Prager Altstadt zu Eger waren nicht die besten. Die Egerer beanspruchten, gestützt…
- s. 428: … die Gäste nicht verstummten, so haben Richter und Schöffen der Prager Altstadt mit Rat der Altesten unter Berufung auf die zitierte königliche…
- s. 433: … ist, ferner die Bindung des Handels mit Auslandwaren an die Prager Altstadt. Dagegen entspricht die fünftägige, dem Gast zur freien Durchfuhr ge¬…
- s. 436: … und purger der großern stat zu Prag tuen kunt...), die Prager Altstadt. 437 land Peheim unde Merhern, also ab eyn gast seine…
- s. 437: … stehen, in welcher von der Verleihung des Niederlagsrechtes an die Prager Altstadt gesprochen und den Breslauer Kaufleuten und Bürgern die Befreiung von…
- s. 441: … Es kann als gewiß angenommen werden, daß der Rat der Prager Altstadt diese Bestimmung, die den Pragern die Verwirklichung eines territorialen Handelsmonopoles…
- s. 442: … haben als die einer theoretischen Formulierung des handelspolitischen Programmes der Prager Altstadt. Denn in Wirklichkeit blieb durch die gleichzeitige und spätere Verleihung…
- s. 442: … Konkurrenten in nächster Nähe, der kurz zuvor gegründeten Neustadt. Die Prager Altstadt war bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts zu einer reichen…
- s. 443: … Waren werden zur Hälfte der königlichen Kammer, zur Hälfte der Prager Altstadt zugewiesen. 1400, 20. Juli wurde der Straßenzwang speziell für den…
- s. 443: … und das mit ihm verbundene Verbot des Gästehandels außerhalb der Prager Altstadt konnten niemals die Wirkung eines posi tiven Niederlagszwanges haben. 4)…
- s. 444: … wurden der Straßenzwang und das Verbot des Gästehandels außerhalb der Prager Altstadt erneuert.4) Die Husitenzeit brachte mit dem Rückgang der Handelsbeziehungen zum…
- s. 444: … kam, wurde auch die alte Beschränkung des Gästehandels auf die Prager Altstadt erneuert; die Lagerherren sollten nur in der Altstadt Handel treiben…
- s. 446: … auf diese Weise monopoltsierten. Die aufstrebende, in der Entwicklung begriffene Prager Altstadt mußte es schwer empfinden, daß sie mit der Deckung ihres…
- s. 452: … Dem Hansgrafen lag es ob, über die Einhaltung der der Prager Altstadt verliehenen Han delsvorrechte zu wachen; über seine beziehungsweise seiner Boten…
- s. 453: … Seine Tätigkeit erstreckte sich somit soweit, als die Zwangsrechte der Prager Altstadt seit 1393 reichten, nämlich über ganz Böhmen. Für den Hansgrafen…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. II. Das Gästerecht, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 421: Articulus
Strana 444
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—
des Erlasses des Unterkämmerers vom 11. Feber 1393, der sich als
Ausführungsverordnung zu dem königlichen Privileg vom 25. Jänner 1393
darstellt, sollten Richter und Räte aller Städte Böhmens über Einschreiten
des Prag-Altstädter Rates oder des Prager Hansgrafen, bzw. ihrer Boten
die Übertreter des Straßenzwanges anhalten, ihre Waren mit Beschlag
belegen und nach Prag ausliefern.1) Das Verbot des Gästehandels
außerhalb Prags blieb nicht in der ausnahmslosen Geltung, wie sie
durch das Privileg vom 25. Jänner 1393 verordnet war. Gleich der
genannte Erlaß des Unterkämmerers vom 11. Feber 1393 hob dieses
Verbot zum Teil wieder auf, indem er in Budweis, Brüx und Kolin
die Niederlage von Heringen und gesalzenen Fischen aufrecht erhielt.
Im Jahre 1401 wurde der Stadt Nimburg das Niederlagsrecht für
Salz verliehen,2) 1409 (6. Juli) Leitmeritz seine Niederlage bestätigt.3) Und
alle diese und die bereits früher genannten Städte besaßen im Gegen-
satze zu Prag positive, den Durchgangsverkehr aufhaltende Niederlags-
rechte. Im Jahre 1415, 3. Oktober wurden der Straßenzwang und
das Verbot des Gästehandels außerhalb der Prager Altstadt erneuert.4)
Die Husitenzeit brachte mit dem Rückgang der Handelsbeziehungen zum
Auslande auch die den Gästehandel betreffende Rechtsentwicklung zum
Stillstand. Als es dann unter K. Wladislaw im Jahre 1497 zur Er-
neuerung der Vorschriften über den Gästehandel kam, wurde auch die
alte Beschränkung des Gästehandels auf die Prager Altstadt erneuert;
die Lagerherren sollten nur in der Altstadt Handel treiben und ins-
besondere mit ihren Waren die Jahrmärkte in anderen Städten nicht
beziehen.5)
1) Dagegen hat der Getreidehandel aus Mähren nach Prachatitz und der
Salzhandel in entgegengesetzter Richtung durch die Prager Zwangsrechte
niemals eine Störung erlitten. Vgl. Urk. K. Wenzels IV. v. 4. März 1394
für Prachatitz in Čelakovský II, Nr. 662, ferner eine Reihe von Zeugnissen
über den Handel von und nach Prachatitz aus den Jahren 1409 bis 1413,
insbesondere jenes vom 14. Mai 1410 in Archiv český VI, S. 17 u. flg.
Auch für den Verkehr, der kein Durchgangsverkehr war, sondern dessen
Ziel eine Stadt Böhmens war, galt der für Prag festgestellte Straßen-
zwang nicht. Vgl. Čelakovský II, Nr. 815, S. 1075.
Čelakovský II, Nr. 748.
Čelakovský II, Nr. 831.
Liber vetust. privil. Nr. 993 d. Prager städt. Arch., S. 119.
5) Item fremde kauffleuthe, welche in dieser statt ihre gewölber,
worinnen sie wahren verdingter haben, sollen nur allein allhier
in der statt denen einheimischen crämern und bürgern verkhauffen
2)
3)
4)