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Titel
I
Articulus
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- s. 422: … mit einer Normierung der Rechte der fremden Kaufleute durch die Prager Altstadt und die damalige Neustadt (nova civitas Pragensis sub castro) ein,…
- s. 424: … erweitern. Denn die Satzung von Richter, Schöffen und Rat der Prager Altstadt vom J. 1328 versteht unter Gast jeden, der da ist…
- s. 426: … Begünstigung der Regensburger erwachsenen Nachteile hinwiesen. Auch die Beziehungen der Prager Altstadt zu Eger waren nicht die besten. Die Egerer beanspruchten, gestützt…
- s. 428: … die Gäste nicht verstummten, so haben Richter und Schöffen der Prager Altstadt mit Rat der Altesten unter Berufung auf die zitierte königliche…
- s. 433: … ist, ferner die Bindung des Handels mit Auslandwaren an die Prager Altstadt. Dagegen entspricht die fünftägige, dem Gast zur freien Durchfuhr ge¬…
- s. 436: … und purger der großern stat zu Prag tuen kunt...), die Prager Altstadt. 437 land Peheim unde Merhern, also ab eyn gast seine…
- s. 437: … stehen, in welcher von der Verleihung des Niederlagsrechtes an die Prager Altstadt gesprochen und den Breslauer Kaufleuten und Bürgern die Befreiung von…
- s. 441: … Es kann als gewiß angenommen werden, daß der Rat der Prager Altstadt diese Bestimmung, die den Pragern die Verwirklichung eines territorialen Handelsmonopoles…
- s. 442: … haben als die einer theoretischen Formulierung des handelspolitischen Programmes der Prager Altstadt. Denn in Wirklichkeit blieb durch die gleichzeitige und spätere Verleihung…
- s. 442: … Konkurrenten in nächster Nähe, der kurz zuvor gegründeten Neustadt. Die Prager Altstadt war bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts zu einer reichen…
- s. 443: … Waren werden zur Hälfte der königlichen Kammer, zur Hälfte der Prager Altstadt zugewiesen. 1400, 20. Juli wurde der Straßenzwang speziell für den…
- s. 443: … und das mit ihm verbundene Verbot des Gästehandels außerhalb der Prager Altstadt konnten niemals die Wirkung eines posi tiven Niederlagszwanges haben. 4)…
- s. 444: … wurden der Straßenzwang und das Verbot des Gästehandels außerhalb der Prager Altstadt erneuert.4) Die Husitenzeit brachte mit dem Rückgang der Handelsbeziehungen zum…
- s. 444: … kam, wurde auch die alte Beschränkung des Gästehandels auf die Prager Altstadt erneuert; die Lagerherren sollten nur in der Altstadt Handel treiben…
- s. 446: … auf diese Weise monopoltsierten. Die aufstrebende, in der Entwicklung begriffene Prager Altstadt mußte es schwer empfinden, daß sie mit der Deckung ihres…
- s. 452: … Dem Hansgrafen lag es ob, über die Einhaltung der der Prager Altstadt verliehenen Han delsvorrechte zu wachen; über seine beziehungsweise seiner Boten…
- s. 453: … Seine Tätigkeit erstreckte sich somit soweit, als die Zwangsrechte der Prager Altstadt seit 1393 reichten, nämlich über ganz Böhmen. Für den Hansgrafen…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. II. Das Gästerecht, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 421: Articulus
Strana 443
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—
und Mähren außerhalb Prags. Die Schlußfolgerung, daß dieses Verbot
des territorialen Handels der Ausländer außerhalb Prags sich im Jahre
1351 in erster Reihe auf die Prager Neustadt bezog, liegt nahe. Der
Großhandel, der von den patrizischen Großhändlern der Altstadt und den
fremden Kaufleuten besorgt wurde, sollte gesetzlich an die Altstadt gebun
den, diese die City unter ihren Schwesterstädten werden. Die Neustadt
war infolge Kapitalmangels auf Jahre hinaus von dem internationalen
Handel, soweit er in eigener Einfuhr bestand, so gut wie ausgeschlossen;
wollten sich die Bürger der Neustadt an dem Großhandel beteiligen, so
sollte dies, von dem für absehbare Zeit selten möglichen Falle der
eigenen Einfuhr abgesehen, auf der Altstadt durch Vermittlung der Alt-
städter Bürger geschehen.
Das Privileg König Wenzels IV. vom 25. Jänner 13931) repro-
duziert noch einmal die wichtigsten Grundsätze des Prager Gästerechtes,
beschränkt aber das Verbot des Handels der Ausländer außerhalb Prags
auf Böhmen unter gleichzeitiger Einführung eines für den gesamten
Durchgangsverkehr für ganz Böhmen zu Gunsten Prags ausgesprochenen
Straßenzwangsrechtes. Nachdem der für den Viehtrieb aus Ungarn und
Österreich für Prag statuierte Straßenzwang im Jahre 1390, 24. Juni
wieder aufgehoben worden war,2) erhielt Prag jetzt (1393) den Straßen-
zwang für Böhmen für den Durchgangsverkehr von Bayern, Österreich,
Ungarn, Polen, der Lausitz, Meißen und aus anderen Ländern mit
der Befugnis, alle, die auf anderen als den Zwangsstraßen
betroffen würden, aufzuhalten und nach Prag zu bringen;3) die als
verfallen erklärten Waren werden zur Hälfte der königlichen Kammer,
zur Hälfte der Prager Altstadt zugewiesen. 1400, 20. Juli wurde der
Straßenzwang speziell für den Weinhandel (insbesondere für italienische
Weine) von Bayern nach Schlesien und der Lausitz ausgesprochen.4) An
dieser Ablenkung des Böhmen passierenden Durchgangsverkehres nach
Prag wurde die ganze folgende Zeit hindurch festgehalten. Auf Grund
1) Čelakovský I, Nr. 111, S. 176.
2) Čelakovský II, Nr. 638.
3) Daß dieser über Prag geleitete Durchgangsverkehr daselbst durch keinerlei
Niederlagszwang aufgehalten wurde, ist bereits gezeigt worden; dieser
Straßenzwang und das mit ihm verbundene Verbot des Gästehandels
außerhalb der Prager Altstadt konnten niemals die Wirkung eines posi
tiven Niederlagszwanges haben.
4) Čelakovský I, Nr. 114.