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Titel
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Articulus
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- s. 422: … mit einer Normierung der Rechte der fremden Kaufleute durch die Prager Altstadt und die damalige Neustadt (nova civitas Pragensis sub castro) ein,…
- s. 424: … erweitern. Denn die Satzung von Richter, Schöffen und Rat der Prager Altstadt vom J. 1328 versteht unter Gast jeden, der da ist…
- s. 426: … Begünstigung der Regensburger erwachsenen Nachteile hinwiesen. Auch die Beziehungen der Prager Altstadt zu Eger waren nicht die besten. Die Egerer beanspruchten, gestützt…
- s. 428: … die Gäste nicht verstummten, so haben Richter und Schöffen der Prager Altstadt mit Rat der Altesten unter Berufung auf die zitierte königliche…
- s. 433: … ist, ferner die Bindung des Handels mit Auslandwaren an die Prager Altstadt. Dagegen entspricht die fünftägige, dem Gast zur freien Durchfuhr ge¬…
- s. 436: … und purger der großern stat zu Prag tuen kunt...), die Prager Altstadt. 437 land Peheim unde Merhern, also ab eyn gast seine…
- s. 437: … stehen, in welcher von der Verleihung des Niederlagsrechtes an die Prager Altstadt gesprochen und den Breslauer Kaufleuten und Bürgern die Befreiung von…
- s. 441: … Es kann als gewiß angenommen werden, daß der Rat der Prager Altstadt diese Bestimmung, die den Pragern die Verwirklichung eines territorialen Handelsmonopoles…
- s. 442: … haben als die einer theoretischen Formulierung des handelspolitischen Programmes der Prager Altstadt. Denn in Wirklichkeit blieb durch die gleichzeitige und spätere Verleihung…
- s. 442: … Konkurrenten in nächster Nähe, der kurz zuvor gegründeten Neustadt. Die Prager Altstadt war bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts zu einer reichen…
- s. 443: … Waren werden zur Hälfte der königlichen Kammer, zur Hälfte der Prager Altstadt zugewiesen. 1400, 20. Juli wurde der Straßenzwang speziell für den…
- s. 443: … und das mit ihm verbundene Verbot des Gästehandels außerhalb der Prager Altstadt konnten niemals die Wirkung eines posi tiven Niederlagszwanges haben. 4)…
- s. 444: … wurden der Straßenzwang und das Verbot des Gästehandels außerhalb der Prager Altstadt erneuert.4) Die Husitenzeit brachte mit dem Rückgang der Handelsbeziehungen zum…
- s. 444: … kam, wurde auch die alte Beschränkung des Gästehandels auf die Prager Altstadt erneuert; die Lagerherren sollten nur in der Altstadt Handel treiben…
- s. 446: … auf diese Weise monopoltsierten. Die aufstrebende, in der Entwicklung begriffene Prager Altstadt mußte es schwer empfinden, daß sie mit der Deckung ihres…
- s. 452: … Dem Hansgrafen lag es ob, über die Einhaltung der der Prager Altstadt verliehenen Han delsvorrechte zu wachen; über seine beziehungsweise seiner Boten…
- s. 453: … Seine Tätigkeit erstreckte sich somit soweit, als die Zwangsrechte der Prager Altstadt seit 1393 reichten, nämlich über ganz Böhmen. Für den Hansgrafen…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. II. Das Gästerecht, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 421: Articulus
Strana 442
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Uberhaupt scheint diese ganze, den Handel der Gäste im Terri¬
torium betreffende Gestaltung des Prager Gästerechtes, abgesehen von
der Unzulänglichkeit der auf die Übertretung desselben angedrohten Straf-
sanktion und von der Schwierigkeit, wenn nicht Unmöglichkeit der Über-
wachung, kaum eine andere Bedeutung zu haben als die einer theoretischen
Formulierung des handelspolitischen Programmes der Prager Altstadt.
Denn in Wirklichkeit blieb durch die gleichzeitige und spätere Verleihung
und Bestätigung von Niederlagsrechten für eine ganze Reihe von Städten
Böhmens,1) wodurch der Handel der Gäste an diese Städte gebunden
wurde, von dem erstrebten Handelsmonopol Prags fast gar nichts übrig
und das Verbot des Gästehandels außerhalb Prags blieb trotz der mit
Willen des Königs erlassenen Satzung vom 5. Jänner 1351 ein frommer
Wunsch der Prager.
Es gewinnt so den Anschein, daß die praktische Bedeutung der
Satzung vom Jahre 1351 im Augenblicke gar nicht in der Erschwerung
der Konkurrenz für die Städte Böhmens und Mährens lag, sondern in
der Ausschaltung des Konkurrenten in nächster Nähe, der kurz zuvor
gegründeten Neustadt. Die Prager Altstadt war bis zur Mitte des
14. Jahrhunderts zu einer reichen Handelsstadt herangewachsen, welche
rege Handelsbeziehungen zum Ausland, insbesondere zu Süd= und Mittel-
deutschland unterhielt. In der 1348 gegründeten Neustadt konnte aber
der Altstadt ein Rivale erwachsen, der trotz der den Altstädtern von
Karl IV. erteilten Zusicherung, daß die Neugründung »an allen irn
schaden und hindernusse« geschehen solle,2) ihrer Handelsstellung
gefährlich werden konnte. Im Jahre 1349 (8. November)3) steht
Karl IV. noch auf dem Standpunkte, daß der Abschluß von Handels-
geschäften bei Wahrung der altherkömmlichen Vorschriften über die Be-
nützung von Wage und Hohlmaß im Altstädter Fronhof auch außerhalb
der Altstadt erfolgen könne, zwei Jahre später faßt der Altstädter Rat
den bereits zitierten Beschluß betreffend die ausschließliche Niederlage in
Prag und das Verbot des Gästehandels in den beiden Ländern Böhmen
gestattet wurde, ihre Waren in ihre Stadt zu führen und daselbst zu
verkaufen, womit implicite das Verbot des Verkaufes ihrer Waren außer
halb ihrer Stadt beabsichtigt war.
1) Budweis 1351, 1358; Brüx 1370; Časlau 1383; Leitmeritz 1352, 1379.
Čelakovský II, Nr. 312, 329, 330, 370, 431, 559, 590.
2) Čelakovský I, Nr. 48, S. 73.
3) Pelzel, Karl IV. Urkundenbuch I, 70.