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Titel
I
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- s. 422: … mit einer Normierung der Rechte der fremden Kaufleute durch die Prager Altstadt und die damalige Neustadt (nova civitas Pragensis sub castro) ein,…
- s. 424: … erweitern. Denn die Satzung von Richter, Schöffen und Rat der Prager Altstadt vom J. 1328 versteht unter Gast jeden, der da ist…
- s. 426: … Begünstigung der Regensburger erwachsenen Nachteile hinwiesen. Auch die Beziehungen der Prager Altstadt zu Eger waren nicht die besten. Die Egerer beanspruchten, gestützt…
- s. 428: … die Gäste nicht verstummten, so haben Richter und Schöffen der Prager Altstadt mit Rat der Altesten unter Berufung auf die zitierte königliche…
- s. 433: … ist, ferner die Bindung des Handels mit Auslandwaren an die Prager Altstadt. Dagegen entspricht die fünftägige, dem Gast zur freien Durchfuhr ge¬…
- s. 436: … und purger der großern stat zu Prag tuen kunt...), die Prager Altstadt. 437 land Peheim unde Merhern, also ab eyn gast seine…
- s. 437: … stehen, in welcher von der Verleihung des Niederlagsrechtes an die Prager Altstadt gesprochen und den Breslauer Kaufleuten und Bürgern die Befreiung von…
- s. 441: … Es kann als gewiß angenommen werden, daß der Rat der Prager Altstadt diese Bestimmung, die den Pragern die Verwirklichung eines territorialen Handelsmonopoles…
- s. 442: … haben als die einer theoretischen Formulierung des handelspolitischen Programmes der Prager Altstadt. Denn in Wirklichkeit blieb durch die gleichzeitige und spätere Verleihung…
- s. 442: … Konkurrenten in nächster Nähe, der kurz zuvor gegründeten Neustadt. Die Prager Altstadt war bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts zu einer reichen…
- s. 443: … Waren werden zur Hälfte der königlichen Kammer, zur Hälfte der Prager Altstadt zugewiesen. 1400, 20. Juli wurde der Straßenzwang speziell für den…
- s. 443: … und das mit ihm verbundene Verbot des Gästehandels außerhalb der Prager Altstadt konnten niemals die Wirkung eines posi tiven Niederlagszwanges haben. 4)…
- s. 444: … wurden der Straßenzwang und das Verbot des Gästehandels außerhalb der Prager Altstadt erneuert.4) Die Husitenzeit brachte mit dem Rückgang der Handelsbeziehungen zum…
- s. 444: … kam, wurde auch die alte Beschränkung des Gästehandels auf die Prager Altstadt erneuert; die Lagerherren sollten nur in der Altstadt Handel treiben…
- s. 446: … auf diese Weise monopoltsierten. Die aufstrebende, in der Entwicklung begriffene Prager Altstadt mußte es schwer empfinden, daß sie mit der Deckung ihres…
- s. 452: … Dem Hansgrafen lag es ob, über die Einhaltung der der Prager Altstadt verliehenen Han delsvorrechte zu wachen; über seine beziehungsweise seiner Boten…
- s. 453: … Seine Tätigkeit erstreckte sich somit soweit, als die Zwangsrechte der Prager Altstadt seit 1393 reichten, nämlich über ganz Böhmen. Für den Hansgrafen…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. II. Das Gästerecht, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 421: Articulus
Strana 436
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Steigerung des allgemeinen Marktfriedens zum Hausfrieden innerhalb
des herzoglichen Fronhofes. Gewiß sind diese Verbote nicht auf handels-
politische Motive von der Art zurückzuführen, wie sie für die spätere
Stadtwirtschaftspolitik bestimmend waren; sie zielten nicht auf die Ver-
wirklichung eines Handelsmonopoles für ein möglichst großes Gebiet,
wie es die Stadt des 14. Jahrhundertes mit allen Mitteln anstrebt,
sondern auf die Wahrung der mit dem Handel innerhalb der Stadt
zusammenhängenden fiskalischen Rechte des Markt und Stadtherrn. Es
war nur eine natürliche und notwendige Folge, daß aus dieser Konzen-
trierung des Handels die wirtschaftliche Beherrschung des die Stadt um-
gebenden Landgürtels durch die in seinem Mittelpunkte gelegene Stadt
erwuchs.1) Erst auf einer höheren Stufe städtischer Entwicklung konnte der
Versuch unternommen werden, durch ein künstliches und verwickeltes
System von Zwangsrechten die wirtschaftliche Beherrschung des die Stadt
umgebenden Landgürtels zu einem ein möglichst großes Gebiet, ja das
ganze Territorium umfassenden Handelsmonopol auszugestalten. Die
bereits dargestellte Entwicklung des den Handel der fremden Kaufleute
in der Stadt betreffenden Gästerechtes zeigt, daß für dieselben im Laufe
des 14. Jahrhunderts ein bedingter Verkaufszwang eingeführt war. Ein
unbedingtes Niederlagsrecht, kraft dessen alle von den Gästen in die
Stadt eingeführten Waren daselbst eine Zeitlang hätten zum Verkaufe
ausgeboten oder ganz verkauft werden müssen, liegt aber nicht vor.
Noch im Jahre 1339 (29. Mai) steht die niederlagsfreie Warendurchfuhr
durch Prag außer Zweifel.2) Eine eigentliche Niederlage wurde, trotz
der Verwendung des Wortes: „nyderlagunge“ auch durch die Satzung
vom 5. Jänner 1351 nicht eingeführt. Diese Satzung setzt an die Spitze
ihrer handelspolizeilichen Vorschriften folgende Bestimmung: Von ersten,
daz eyne gemeyne nyderlagunge gewandes, kremerie und aller
ander kaufmanschaft von allen kaufleuten aus allen landen sol
wesen und sein, alz von alter gewesen ist hy in der genanten
stad ze Prag3) und nyndert mer in kayner stad der czwaier
1) Vgl. Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft S. 94, 99.
2) Čelakovský I, Nr. 37 addicimus etiam, quod omnes mercatores Pra-
gam cum pannis quibuscunque vel mercibus institarum ibidem
non emptis transire volentes, tenebuntur dare...
3) Das ist, wie sich aus der Einleitung der Satzung (Wir richter und
schepphen und purger der großern stat zu Prag tuen kunt...),
die Prager Altstadt.