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- s. 278: … et eccle- siam s. Mariae; fronhof) an das Kapitel der Prager Kirche vom 31. Dezember 13521) enthalten. Soweit die in diesem alten…
- s. 288: … de libra) ausgewiesen wird,4) welcher bis dahin dem Kapitel der Prager Kirche gehört hatte und später wieder gehörte.5) Im Jahre 1318, 2.…
- s. 290: … der von Karl IV. bestätigten, angeblich Bořiwoischen Schenkung2) an die Prager Kirche hatte letztere den Altstädter Fronhof samt den dazu gehörigen Einkünften…
- s. 290: … ist nicht ersichtlich, ob sich die Schenkung auf die der Prager Kirche verliehenen Ein künfte oder auch auf einen der im Kaufhofe…
- s. 290: … Jahre 1349, 8. November, 4) wird aber das Kapitel der Prager Kirche als Inhaber „des zum Kaufhofe gehö¬ rigen Zolles“ (thelonium ad…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. I. Das Prager Ungeld im 14. Jahrhundert, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 277: Articulus
Strana 288
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zuweisen sind.1) Anläßlich der Krönung Johanns konnte es sich nicht
um eine Neuverleihung des Ungeldes, sondern nur um eine Bestätigung
des Bezuges der Ungeldgefälle durch die Altstadt von diesem Zeitpunkte
ab handeln,2) allenfalls um die Neuverleihung derjenigen Ungeldarten,
für welche früher keine Ungeldbeamten genannt sind (Ungeld von Tuch,
Fischen, Honig, Vieh und Bier).3) Es hat die größte Wahrscheinlichkeit
für sich, daß die Altstadt sich während der Wirren nach dem Aussterben
der Přemysliden, also zwischen 1306 und 1310 des königlichen Ungeldes
bemächtigte; für eine derartige Usurpation spricht einerseits das Fehlen
einer Verleihungsurkunde, andererseits der Umstand, daß unter den Un-
geldgefällen als im Besitze der Stadt befindlich in den Jahren 1311/13
auch der Ertrag der Wage im Fronhof (theloneum staterae in laeta
curia, thel. de libra) ausgewiesen wird,4) welcher bis dahin dem
Kapitel der Prager Kirche gehört hatte und später wieder gehörte.5)
Im Jahre 1318, 2. Juli, 6) erneuerte K. Johann die Verleihung
des Ungeldes für die Dauer von zwei Jahren, also bis 1320. Tatsächlich
befand sich die Stadt noch im Jahre 1321 im Besitze des Ungeldes
von allen im Ungeldtarif genannten Waren,7) im Jahre 1322 im Besitze
des Tuchz, Hopfen, Salzz, Honigs, Vieh-, Krämerei und Weinungeldes,
im Jahre 1323 im Besitze des Weinungeldes. In diesem Jahre brechen
die Prager Ungeldrechnungen ab, ohne daß wir feststellen könnten, ob die
1) Reg. Boh. II, S. 976. Die Notiz betreffend die Besoldung dieser städ
tischen Beamten findet sich in der ersten Eintragung in das älteste Prager
Stadtbuch, den liber. vetust. statutorum, welche städtische Ausgaben
v. 16. Oktober 1310 bis z. 7. Feber 1311 enthält, mit welchem Tage die
Prager Ungeldrechnungen beginnen.
2) Čelakovský, Kodex I, S. 26. Da 1318 die Wiederverleihung des Ungeldes
(auf 2 Jahre) erfolgt, dürfte im I. 1311 die Bestätigung nur auf Zeit
geschehen sein.
3) Ao. 1311 iurati ... intromiserunt se de theloneis omnibus. (Reg.
Boh. III, Nr. 172.)
4) 1310/11 werden auch collectores thelonei staterae, thelonearii de sta-
tera genannt. (Reg. Boh. II, S. 976.)
5) So in den Jahren 1358, 1360.
Čelakovský, Kodex I, Nr. 11.
Für das Jahr 1321 werden zwar die Erträge des Tuchs, Bier und Fisch¬-
ungeldes nicht ausgewiesen; es befanden sich aber diese Gefälle noch
immer in Verwaltung der Stadt, welche über sie, ob durch Verpachtung
oder Verpfändung wird nicht gesagt, verfügt hatte. (Reg. Boh. III,
Nr. 746.)
6)
7)