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Titel
I
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- s. 277: … Entwicklung desselben. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts taucht in der Prager Altstadt unter dem Namen theloneum, ungeltum eine in städtischer Verwaltung befindliche…
- s. 285: … 1760, S. 704. 4) Sie werden in den Rechnungen der Prager Altstadt vom Jahre 1315 bereits als ungeltum bezeichnet. 5) Ungeltum civitatis…
- s. 286: … er mit den kurzem Emlerschen Regesten zu den Rechnungen der Prager Altstadt operiert, welche bald von telonia, bald von ungelta civitatis Pragensis…
- s. 286: … nicht zukommen kann, führt er als Hauptbeweis an, daß der Prager Altstadt erst im Jahre 13293) die Einführung des Weinungeldes gestattet wurde,…
- s. 286: … in den mit dem Jahre 1311 beginnenden Ungeldrechnungen 5) der Prager Altstadt, nämlich: Wein, Tuch, Krämerwaren, Vieh, Salz, Hopfen, Honig, Fische 1)…
- s. 296: … Vierteljahrsraten zu 5 sex. geleistet. Gegen- über dem von der Prager Altstadt bereits zu Beginn des 14. Jabr¬ hundertes (1315) durch Verpachtung…
- s. 303: … Gebiet gebauten Weines. Das Weinungeld spielt in der Finanzverwaltung der Prager Alt- stadt wie in der vieler anderer Städte4) eine wichtige Rolle. Die…
- s. 304: … Besitz desselben zu behaupten. Die Rechnungen über die Einnahmen der Prager Altstadt aus dem Weinungeld reichen von 1311 bis 1323. Von da…
- s. 304: … Der König erteilte nun der Regelung des Ungelds durch die Prager Altstadt im voraus seine Zustimmung und sicherte der Stadt die Ungeldeinhebung…
- s. 305: … den zehnten Teil aller Einkünfte aus dem Weinungeld in der Prager Altstadt (deci¬ mam omnium pecuniarum, que de ungelto vini in Maiori…
- s. 305: … 1360/62 ist ein Petrus de Colonia Einnehmer des auf der Prager Altstadt eingehobenen Weinungeldes gegen eine jährliche Pauschalleistung von 800 Mark (à…
- s. 306: … aus Opern 61/2 Schock Gr.3) Im Jahre 13124) übernahm die Prager Altstadt, als sie für den König Geld brauchte, von Konrad von…
- s. 308: … aufgehoben worden. Im Jahre 1339, 29. Mail) er- hielt die Prager Altstadt für die Dauer von fünf Jahren dreierlei Un- geld,2) darunter…
- s. 311: … den als Schedel und Kufen be- zeichneten Quantitäten.2) Zuhanden der Prager Altstadt wurde das Salzungeld bis 1322 eingehoben; die Einnahmen aus demselben…
- s. 312: … Im Jahre 1381 5) (23. November) führte der Rat der Prager Altstadt einen besonderen, nach dem Transportmittel veranlagten Marktzoll von Salz ein.…
- s. 315: … des 15. Jahrh. nach¬ zuweisen. 14132) (21. Oktober) erhielt die Prager Altstadt für die Dauer von zehn Jahren den vierten Pfennig von…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. I. Das Prager Ungeld im 14. Jahrhundert, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 277: Articulus
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K. Johanns fällt jedenfalls vor den 15. Juni 1336,1) wo König Johann
von der institutio generalis ungelti per nos iam instituti spricht.
Das so im ganzen Königreiche eingeführte Salzungeld wurde von der
königl. Finanzverwaltung im Wege der Verpachtung ausgebeutet,2) wobei
die Art und Weise der Einhebung in Prag und in anderen königlichen
Städten (modus et forma in Praga et alibi in civitatibus regiis
de ipso sale per nos tradita), d. h. die dort übliche Veranlagung
maßgebend sein sollte. Nach dieser Bestimmung muß auch in Prag
die für eine Reihe von Städten konstatierte 3) Erhöhung des Salzungeldes
auf einen Groschen von einem schedyl oder einer Kufe Salz eingetreten
sein. In der Folge gelangte das Salzungeld wieder in städtische Ver-
waltung und zwar vor dem Jahre 1364,4) da uns vor diesem Zeit
punkte städtische Einheber des Salzungeldes (salis et vini theolonarii
civitatis Pragensis) bezeugt sind. Ob dies auf dem Wege der königl.
Verleihung oder der Verpachtung geschehen ist, ist unbekannt. Im
Jahre 1381 5) (23. November) führte der Rat der Prager Altstadt einen
besonderen, nach dem Transportmittel veranlagten Marktzoll von Salz ein.
6. Das Hopfenungeld (ungeltum humuli).
A
Das Ungeld vom Hopfen wurde mit 4 Den. von der Mark
des Umsatzes vom Käufer uud Verkäufer eingehoben. Zum Jahre
1319 wird das Hopfenungeld nicht ausdrücklich ausgewiesen; da aber
der Ertrag des sonst rechnungsmäßig mit dem Hopfenungeld verbundenen
Salzungeldes mit 41 Schock Gr. angesetzt ist und der Durchschnitts-
ertrag beider Ungeldarten zusammen 42.2 Schock Gr. ausmacht, so
kann es keinem Zweifel unterliegen, daß hier die Nennung des
ungeltum humuli nur durch ein Versehen unterblieben ist.
1336, Fontes rer. Boh. IV, S. 332). Vom Domherrn Franz wörtlich
Übernommen (Fontes rer. Boh. IV, S. 423). Benesch v. Weitmühl
Fontes rer. Boh. IV, 488) erklärt das Ungeld als vollständiges Novum:
ungeltum, quod prius numquam auditum fuerat, recipiendo de
vino et sale per totum regnum. Vgl. Haget, Česká kronika,
Fol. 304.
Čelakovský II, Nr. 193, S. 314.
Čelakovský II, Nr. 235, S. 363 und Tadra, Summa Gerhardi, S. 580—582.
3) Siehe oben! Čelakovský II, Nr. 534—543, S. 702—707.
4) Tadra, Cancellaria Arnesti, S. 147.
5) Rößler I, 94.
1)
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