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Titel
I
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- s. 277: … Entwicklung desselben. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts taucht in der Prager Altstadt unter dem Namen theloneum, ungeltum eine in städtischer Verwaltung befindliche…
- s. 285: … 1760, S. 704. 4) Sie werden in den Rechnungen der Prager Altstadt vom Jahre 1315 bereits als ungeltum bezeichnet. 5) Ungeltum civitatis…
- s. 286: … er mit den kurzem Emlerschen Regesten zu den Rechnungen der Prager Altstadt operiert, welche bald von telonia, bald von ungelta civitatis Pragensis…
- s. 286: … nicht zukommen kann, führt er als Hauptbeweis an, daß der Prager Altstadt erst im Jahre 13293) die Einführung des Weinungeldes gestattet wurde,…
- s. 286: … in den mit dem Jahre 1311 beginnenden Ungeldrechnungen 5) der Prager Altstadt, nämlich: Wein, Tuch, Krämerwaren, Vieh, Salz, Hopfen, Honig, Fische 1)…
- s. 296: … Vierteljahrsraten zu 5 sex. geleistet. Gegen- über dem von der Prager Altstadt bereits zu Beginn des 14. Jabr¬ hundertes (1315) durch Verpachtung…
- s. 303: … Gebiet gebauten Weines. Das Weinungeld spielt in der Finanzverwaltung der Prager Alt- stadt wie in der vieler anderer Städte4) eine wichtige Rolle. Die…
- s. 304: … Besitz desselben zu behaupten. Die Rechnungen über die Einnahmen der Prager Altstadt aus dem Weinungeld reichen von 1311 bis 1323. Von da…
- s. 304: … Der König erteilte nun der Regelung des Ungelds durch die Prager Altstadt im voraus seine Zustimmung und sicherte der Stadt die Ungeldeinhebung…
- s. 305: … den zehnten Teil aller Einkünfte aus dem Weinungeld in der Prager Altstadt (deci¬ mam omnium pecuniarum, que de ungelto vini in Maiori…
- s. 305: … 1360/62 ist ein Petrus de Colonia Einnehmer des auf der Prager Altstadt eingehobenen Weinungeldes gegen eine jährliche Pauschalleistung von 800 Mark (à…
- s. 306: … aus Opern 61/2 Schock Gr.3) Im Jahre 13124) übernahm die Prager Altstadt, als sie für den König Geld brauchte, von Konrad von…
- s. 308: … aufgehoben worden. Im Jahre 1339, 29. Mail) er- hielt die Prager Altstadt für die Dauer von fünf Jahren dreierlei Un- geld,2) darunter…
- s. 311: … den als Schedel und Kufen be- zeichneten Quantitäten.2) Zuhanden der Prager Altstadt wurde das Salzungeld bis 1322 eingehoben; die Einnahmen aus demselben…
- s. 312: … Im Jahre 1381 5) (23. November) führte der Rat der Prager Altstadt einen besonderen, nach dem Transportmittel veranlagten Marktzoll von Salz ein.…
- s. 315: … des 15. Jahrh. nach¬ zuweisen. 14132) (21. Oktober) erhielt die Prager Altstadt für die Dauer von zehn Jahren den vierten Pfennig von…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. I. Das Prager Ungeld im 14. Jahrhundert, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 277: Articulus
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Altstadt eingeführten Marktabgabe1) vom Salz zwischen »messalz« und
»kuffensalz« unterschieden. Die drei genannten Quantitäten dürften in
der Größe nicht sehr verschieden gewesen sein, da der Ungeldtarif, der
sich durchgehends als mehr oder minder vollkommener Werttarif darstellt,
für alle drei Quantitäten denselben Steuersatz, nämlich 1 Den., vor-
schreibt. Ganz besonders gilt dies von den als Schedel und Kufen be-
zeichneten Quantitäten.2)
Zuhanden der Prager Altstadt wurde das Salzungeld bis 1322
eingehoben; die Einnahmen aus demselben lassen sich aber nicht fest-
stellen, da das Salzungeld immer gemeinsam mit dem Hopfenungeld
um eine Pauschalsumme verpachtet wurde. Beide Ungeldarten zusammen
ergaben den nach einem zehnjährigen Durchschnitt berechneten Jahres-
pachtertrag von 42.2 Schock Gr. Der Grund für diesen auffallend
niedrigen Ertrag ist in dem niedrigen Satze des Salzungeldes mit einem
Denar von einem der genannten drei Maße zu suchen, die ziemlich groß
sein mußten, da das Ungeld später nach ganzen, halben und Viertel-
kufen und Schedeln veranlagt wurdes) und von einer Kufe bzw. einem
Schedel 1 Groschen, somit der zwölffache Betrag des ursprünglichen
Salzungeldes zu entrichten war.
Das Salzungeld hat dann im weiteren Verlaufe des 14. Jahrh.
in der königl. Finanzverwaltung eine bedeutende Rolle gespielt. Denn
spätestens im Jahre 1336 wurde von König Johann ein allgemeines,
d. h. im ganzen Königreiche eingehobenes Ungeld von Salz und Wein
eingeführt; daß es keine absolute Neueinführung des Ungeldes war,4)
ergibt sich aus der bisherigen Darstellung; neu war bloß die allgemeine
Einführung dieser beiden Ungeldarten für ganz Böhmen. Diese Maßregel
1) Rößler, Rechtsdenkmäler I, 94.
2) 1377, 8. Feber erhalten die Städte Leitmeritz, Laun, Brüx, Schlan und
Saaz das Ungeld von dem Salzmessen und zwar von einem »schedyl«
einen Groschen. (Čelakovský, Kodex II, Nr. 534—543); 1378, 11. Juni,
erhält Königgrätz das Salzungeld in derselben Höhe von einer Kufe Salz.
(Čelakovský, Rodex II, Nr. 548.)
Čelakovský, Kodex II, Nr. 534—543, 548. Werunsky, Österr. Reichs u.
Rechtsgeschichte, S. 250, gibt als Gewicht der großen aus Oberösterreich
nach Böhmen verfrachteten Kufen 145—150 Pfund an.
4) Hiis diebus Johannes rex talliam, quam ungelt communiter nomi-
nant, universis sui regni civitatibus et oppidis forensibus in-
posuit, ex quo maxima in populo turbatio facta fuit. Omnes tam
clerum quam laycum vexatio hec includit (Königsaler Chron. 3. I.
3)