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Titel
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- s. 277: … Entwicklung desselben. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts taucht in der Prager Altstadt unter dem Namen theloneum, ungeltum eine in städtischer Verwaltung befindliche…
- s. 285: … 1760, S. 704. 4) Sie werden in den Rechnungen der Prager Altstadt vom Jahre 1315 bereits als ungeltum bezeichnet. 5) Ungeltum civitatis…
- s. 286: … er mit den kurzem Emlerschen Regesten zu den Rechnungen der Prager Altstadt operiert, welche bald von telonia, bald von ungelta civitatis Pragensis…
- s. 286: … nicht zukommen kann, führt er als Hauptbeweis an, daß der Prager Altstadt erst im Jahre 13293) die Einführung des Weinungeldes gestattet wurde,…
- s. 286: … in den mit dem Jahre 1311 beginnenden Ungeldrechnungen 5) der Prager Altstadt, nämlich: Wein, Tuch, Krämerwaren, Vieh, Salz, Hopfen, Honig, Fische 1)…
- s. 296: … Vierteljahrsraten zu 5 sex. geleistet. Gegen- über dem von der Prager Altstadt bereits zu Beginn des 14. Jabr¬ hundertes (1315) durch Verpachtung…
- s. 303: … Gebiet gebauten Weines. Das Weinungeld spielt in der Finanzverwaltung der Prager Alt- stadt wie in der vieler anderer Städte4) eine wichtige Rolle. Die…
- s. 304: … Besitz desselben zu behaupten. Die Rechnungen über die Einnahmen der Prager Altstadt aus dem Weinungeld reichen von 1311 bis 1323. Von da…
- s. 304: … Der König erteilte nun der Regelung des Ungelds durch die Prager Altstadt im voraus seine Zustimmung und sicherte der Stadt die Ungeldeinhebung…
- s. 305: … den zehnten Teil aller Einkünfte aus dem Weinungeld in der Prager Altstadt (deci¬ mam omnium pecuniarum, que de ungelto vini in Maiori…
- s. 305: … 1360/62 ist ein Petrus de Colonia Einnehmer des auf der Prager Altstadt eingehobenen Weinungeldes gegen eine jährliche Pauschalleistung von 800 Mark (à…
- s. 306: … aus Opern 61/2 Schock Gr.3) Im Jahre 13124) übernahm die Prager Altstadt, als sie für den König Geld brauchte, von Konrad von…
- s. 308: … aufgehoben worden. Im Jahre 1339, 29. Mail) er- hielt die Prager Altstadt für die Dauer von fünf Jahren dreierlei Un- geld,2) darunter…
- s. 311: … den als Schedel und Kufen be- zeichneten Quantitäten.2) Zuhanden der Prager Altstadt wurde das Salzungeld bis 1322 eingehoben; die Einnahmen aus demselben…
- s. 312: … Im Jahre 1381 5) (23. November) führte der Rat der Prager Altstadt einen besonderen, nach dem Transportmittel veranlagten Marktzoll von Salz ein.…
- s. 315: … des 15. Jahrh. nach¬ zuweisen. 14132) (21. Oktober) erhielt die Prager Altstadt für die Dauer von zehn Jahren den vierten Pfennig von…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. I. Das Prager Ungeld im 14. Jahrhundert, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 277: Articulus
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waren nach ihrem Werte (secundum valorem) mit 4 den. von der
Mark zu versteuern. Die Steuer wurde von Käufer und Verkäufer in
gleicher Höhe entrichtet.
Die Einnahmen aus dem Tuchungeld wurden in der Zeit, für
welche uns Ausweise vorliegen (1311—1321), insgesamt mit 1009 Schock
35 Gr. verrechnet. Bis zum Jahre 1339 liegt dann keine Nachricht
über das Tuchungeld vor; es war wie die übrigen Ungeldarten zwischen
1322 und 1329 aufgehoben worden. Im Jahre 1339, 29. Mail) er-
hielt die Prager Altstadt für die Dauer von fünf Jahren dreierlei Un-
geld,2) darunter auch das Tuchungeld in der Höhe von 6 den. vom
Schock Groschen = 0.83% des Preises. Umsätze unter einem Schock
blieben steuerfrei. Die Steuerpflicht beschränkte sich auf den ersten Um-
satz, auf den Übergang der Ware aus der ersten Hand (in prima ven-
ditione et emptione tantum et non ulterius).3) Die 14tägige, die
Fälligkeit der Steuer herbeiführende Frist wurde nicht rezipiert, dafür
aber ein besonderer, ebenfalls als Ungeld bezeichneter Durchfuhrzoll ein
geführt, indem von allen in Pragedurchgeführten, daselbst nicht gekauften
Tuch- und Krämerwaren von jeder Saumlast und jedem mit Kram-
waren geladenen Wagen 15 Groschen als Ungeld, d. h. hier als Durch¬
fuhrzoll zu entrichten waren. Dieses Tuchungeld wurde aber nicht über
das Jahr 13414) hinaus erhoben.
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3. Das Ungeld von Krämerwaren (ungeltum de
mercibus institorum).
Der Ungeldtarif gibt selbst eine authentische Interpretation des
Begriffes »merces institorum«, indem er darunter: Leinen, Felle,
welche von Kürschnern verarbeitet werden, Leder, Riemen, verschiedene
Holzarten (Flader, Buchs), Lauch, Zwiebeln, Mohn und ähnliches und
Öl begreift. Der Begriff der Kramwaren umfaßt hier auch Waren,
welche in der Folge nicht mehr unter diesem Kollektivnamen zusammen-
gefaßt werden, wie Leinen und Felle.5)
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1) Čelakovský I, Nr. 37, S. 58.
2) Das Ungeld von Tuch, Krämerwaren und Bier.
3) Doch hat dieser Grundsatz sicher auch schon nach dem Ungeldtarif gegolten,
was sich aus der engen Verbindung der Einfuhr und Besteuerung (qui¬
cumque ... adduxerit et vendiderit) ergibt.
4) Čelakovský I, Nr. 40, S. 64.
5) So erscheinen im Jahre 1349 neben den Unterkäufern für Krämerwaren
besondere Unterkäufer für Leinwand und Rauhwaren.