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Titel
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- s. 277: … Entwicklung desselben. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts taucht in der Prager Altstadt unter dem Namen theloneum, ungeltum eine in städtischer Verwaltung befindliche…
- s. 285: … 1760, S. 704. 4) Sie werden in den Rechnungen der Prager Altstadt vom Jahre 1315 bereits als ungeltum bezeichnet. 5) Ungeltum civitatis…
- s. 286: … er mit den kurzem Emlerschen Regesten zu den Rechnungen der Prager Altstadt operiert, welche bald von telonia, bald von ungelta civitatis Pragensis…
- s. 286: … nicht zukommen kann, führt er als Hauptbeweis an, daß der Prager Altstadt erst im Jahre 13293) die Einführung des Weinungeldes gestattet wurde,…
- s. 286: … in den mit dem Jahre 1311 beginnenden Ungeldrechnungen 5) der Prager Altstadt, nämlich: Wein, Tuch, Krämerwaren, Vieh, Salz, Hopfen, Honig, Fische 1)…
- s. 296: … Vierteljahrsraten zu 5 sex. geleistet. Gegen- über dem von der Prager Altstadt bereits zu Beginn des 14. Jabr¬ hundertes (1315) durch Verpachtung…
- s. 303: … Gebiet gebauten Weines. Das Weinungeld spielt in der Finanzverwaltung der Prager Alt- stadt wie in der vieler anderer Städte4) eine wichtige Rolle. Die…
- s. 304: … Besitz desselben zu behaupten. Die Rechnungen über die Einnahmen der Prager Altstadt aus dem Weinungeld reichen von 1311 bis 1323. Von da…
- s. 304: … Der König erteilte nun der Regelung des Ungelds durch die Prager Altstadt im voraus seine Zustimmung und sicherte der Stadt die Ungeldeinhebung…
- s. 305: … den zehnten Teil aller Einkünfte aus dem Weinungeld in der Prager Altstadt (deci¬ mam omnium pecuniarum, que de ungelto vini in Maiori…
- s. 305: … 1360/62 ist ein Petrus de Colonia Einnehmer des auf der Prager Altstadt eingehobenen Weinungeldes gegen eine jährliche Pauschalleistung von 800 Mark (à…
- s. 306: … aus Opern 61/2 Schock Gr.3) Im Jahre 13124) übernahm die Prager Altstadt, als sie für den König Geld brauchte, von Konrad von…
- s. 308: … aufgehoben worden. Im Jahre 1339, 29. Mail) er- hielt die Prager Altstadt für die Dauer von fünf Jahren dreierlei Un- geld,2) darunter…
- s. 311: … den als Schedel und Kufen be- zeichneten Quantitäten.2) Zuhanden der Prager Altstadt wurde das Salzungeld bis 1322 eingehoben; die Einnahmen aus demselben…
- s. 312: … Im Jahre 1381 5) (23. November) führte der Rat der Prager Altstadt einen besonderen, nach dem Transportmittel veranlagten Marktzoll von Salz ein.…
- s. 315: … des 15. Jahrh. nach¬ zuweisen. 14132) (21. Oktober) erhielt die Prager Altstadt für die Dauer von zehn Jahren den vierten Pfennig von…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. I. Das Prager Ungeld im 14. Jahrhundert, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 277: Articulus
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um sich von der Stadt als Gegenleistung die Hälfte der Einkünfte aus
dem Weinungeld für die Dauer von drei Jahren, vom 24. April 1346
gerechnet, verschreiben zn lassen. Zugleich wurde die Bestimmung ge
troffen, daß nach Ablauf dieser drei Jahre, also vom 24. April 1349
ab, die Stadt durch zwei Jahre das ganze Weinungeld beziehen sollte;
nach Ablauf dieser zwet Jahre, somit am 24. April 1351, sollte das
freie Verfügungsrecht der königlichen Finanzverwaltung über die Hälfte
des Weinungeldes wieder aufleben. Diese Disposition wurde aber nicht
eingehalten, denn bald darnach muß die königliche Finanzverwaltung
das Weinungeld ganz an sich gezogen haben. 1349 (20. Jänner)1) ver
lieh Karl IV. dem Slawenkloster auf der Prager Neustadt den zehnten
Teil aller Einkünfte aus dem Weinungeld in der Prager Altstadt (deci¬
mam omnium pecuniarum, que de ungelto vini in Maiori civi-
tate Pragensi obveniunt), welche von Tomek2) mit 1000 Mark pro
Jahr angegeben werden, da dem Kloster der zehnte Teil des Wein
ungeldes als Ersatz für den Entgang der Einnahmen aus den Neustädter
Fleischbänken im Betrage von 100 Mark jährlich geschenkt wurde. Das
würde, vorausgesetzt, daß dem Kloster voller Ersatz geleistet werden sollte,
einem Gesamtjahresertrage des Weinungeldes von ungefähr 1000 Mark
entsprechen. Vor 1364 muß sich das Weinungeld vorübergehend wieder
in der Verwaltung der Stadt befunden haben. 1360/62 ist ein
Petrus de Colonia Einnehmer des auf der Prager Altstadt eingehobenen
Weinungeldes gegen eine jährliche Pauschalleistung von 800 Mark
(à 56 Groschen) an die königliche Kammer. (Huber, Reg. Karl IV.,
n. 3084.) 1365 (28. Jänner)3) verpfändete Karl IV. das Weinungeld
bis zux Bezahlung der ihm von der Stadt geliehenen 300 Schock Gr.
und verschrieb durch Verfügung desselben Datums dem Ula Silberzeiger
ebenfalls 300 Schock auf das Prager Weinungeld.4) 1365, 29. Oktober,5)
traf er die ergänzende Bestimmung, daß das Weinungeld nach völliger
Befriedigung der Stadt wieder an die königliche Kammer zurückfallen sollte.
2. Das Tuchungeld (ungeltum de pannis).
Das Tuchungeld ist lediglich als Abgabe von Kauf und Verkauß
eingerichtet und wird einheitlich nach dem Werte beziehungsweise Kauf-
1) Pelzel, Karl IV., Urkb. I, 99.
2) Tomek II, 358.
3) Čelakovský I, Nr. 80, S. 129.
4) Huber, Reg. Karl IV. n. 4125.
5) Čelakovský I, Nr. 81, S. 129.
Mitteilungen. 44. Jahrgang. 3. Heft.
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