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Titel
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- s. 277: … Entwicklung desselben. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts taucht in der Prager Altstadt unter dem Namen theloneum, ungeltum eine in städtischer Verwaltung befindliche…
- s. 285: … 1760, S. 704. 4) Sie werden in den Rechnungen der Prager Altstadt vom Jahre 1315 bereits als ungeltum bezeichnet. 5) Ungeltum civitatis…
- s. 286: … er mit den kurzem Emlerschen Regesten zu den Rechnungen der Prager Altstadt operiert, welche bald von telonia, bald von ungelta civitatis Pragensis…
- s. 286: … nicht zukommen kann, führt er als Hauptbeweis an, daß der Prager Altstadt erst im Jahre 13293) die Einführung des Weinungeldes gestattet wurde,…
- s. 286: … in den mit dem Jahre 1311 beginnenden Ungeldrechnungen 5) der Prager Altstadt, nämlich: Wein, Tuch, Krämerwaren, Vieh, Salz, Hopfen, Honig, Fische 1)…
- s. 296: … Vierteljahrsraten zu 5 sex. geleistet. Gegen- über dem von der Prager Altstadt bereits zu Beginn des 14. Jabr¬ hundertes (1315) durch Verpachtung…
- s. 303: … Gebiet gebauten Weines. Das Weinungeld spielt in der Finanzverwaltung der Prager Alt- stadt wie in der vieler anderer Städte4) eine wichtige Rolle. Die…
- s. 304: … Besitz desselben zu behaupten. Die Rechnungen über die Einnahmen der Prager Altstadt aus dem Weinungeld reichen von 1311 bis 1323. Von da…
- s. 304: … Der König erteilte nun der Regelung des Ungelds durch die Prager Altstadt im voraus seine Zustimmung und sicherte der Stadt die Ungeldeinhebung…
- s. 305: … den zehnten Teil aller Einkünfte aus dem Weinungeld in der Prager Altstadt (deci¬ mam omnium pecuniarum, que de ungelto vini in Maiori…
- s. 305: … 1360/62 ist ein Petrus de Colonia Einnehmer des auf der Prager Altstadt eingehobenen Weinungeldes gegen eine jährliche Pauschalleistung von 800 Mark (à…
- s. 306: … aus Opern 61/2 Schock Gr.3) Im Jahre 13124) übernahm die Prager Altstadt, als sie für den König Geld brauchte, von Konrad von…
- s. 308: … aufgehoben worden. Im Jahre 1339, 29. Mail) er- hielt die Prager Altstadt für die Dauer von fünf Jahren dreierlei Un- geld,2) darunter…
- s. 311: … den als Schedel und Kufen be- zeichneten Quantitäten.2) Zuhanden der Prager Altstadt wurde das Salzungeld bis 1322 eingehoben; die Einnahmen aus demselben…
- s. 312: … Im Jahre 1381 5) (23. November) führte der Rat der Prager Altstadt einen besonderen, nach dem Transportmittel veranlagten Marktzoll von Salz ein.…
- s. 315: … des 15. Jahrh. nach¬ zuweisen. 14132) (21. Oktober) erhielt die Prager Altstadt für die Dauer von zehn Jahren den vierten Pfennig von…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. I. Das Prager Ungeld im 14. Jahrhundert, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 277: Articulus
Strana 304
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Finanzverwaltung sich in dem Besitze des Weinungeldes zu erhalten
suchte und auch bedeutende materielle Opfer nicht scheute, um den Besitz
desselben zu behaupten.
Die Rechnungen über die Einnahmen der Prager Altstadt aus
dem Weinungeld reichen von 1311 bis 1323. Von da ab fehlt bis
zum Jahre 1329 iede Nachricht über das Weinungeld und wir erfahren
erst 1329 (29. Juni)1) anläßlich der Verleihung des Rechtes an die Alt-
stadt, ein Weinungeld einzuführen, von der bereits erfolgten Aufhebung
alles Ungeldes in Prag. Der König erteilte nun der Regelung des
Ungelds durch die Prager Altstadt im voraus seine Zustimmung und
sicherte der Stadt die Ungeldeinhebung ohne jeden Eingriff von seiner
Seite zu. 1331 (20. August)2) befindet sich die Stadt im Besitze des
Weinungeldes; wir erfahren, daß das Ungeld (census civitatis, qui
vulgariter ungelt dicitur) zur Bestreitung der Kosten der Stadt-
pflasterung nicht ausreichte und daß die Stadt mit königlicher Erlaubniss)
einen eigenen Zoll (theloneum ad pavimentandum) einsührte ze hilfe
dem belegen, das man tuet in der stat . . „ wan das wien ungelt
nicht so vil getragen mak, das das belegen vor sich gee. 13384)
erfolgt der Ankauf eines Rathauses aus dem Ertrage des Weinungeldes.
Im Jahre 1341 (4. Juni)5) versichert König Johann die Stadt Prag,
daß abgesehen vom Weinungeld keinerlei Ungeld in der Stadt eingeführt
werden würde, während das Weinungeld nach wie vor der Stadt für
städtische Verwaltungsauslagen, insbesondere für die Kosten der Pflasterung
verbleiben solle. In der Verwaltung der Stadt blieb nun das Wein
ungeld bis 1345. Die königliche Kammer vermißte nur ungern die Be
züge aus dem Weinungeld und die Rückerwerbung desselben bedeutet
nicht bloß wegen der Höhe, sondern auch wegen der Sicherheit und Kon-
stanz des Einlaufes dieser Erträge ein stets im Auge behaltenes Ziel
der königlichen Finanzverwaltung. 1345 (27. September) 6) benützten nun
König Johann und Markgraf Karl die der Stadt Prag wegen ihrer
Verschuldung, in welche isie als stets berücksichtigte Geldgeberin des geld¬
bedürftigen Königs verfallen war, erteilte fünfiährige Steuerbefreiung,
1) Čelakovský I, S. 31.
pštří vatrisci
2) Čelakovský I, Nr. 20, S. 38.
3) Reg. Boh. et Mor. III, Nr. 1816, S. 708.
4) Čelakovský I, Nr. 35, S. 56.
5) Čelakovský I, Nr. 40, S. 63.
6) Čelakovský I, Nr. 47, S. 71.
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