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Titel
I
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- s. 277: … Entwicklung desselben. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts taucht in der Prager Altstadt unter dem Namen theloneum, ungeltum eine in städtischer Verwaltung befindliche…
- s. 285: … 1760, S. 704. 4) Sie werden in den Rechnungen der Prager Altstadt vom Jahre 1315 bereits als ungeltum bezeichnet. 5) Ungeltum civitatis…
- s. 286: … er mit den kurzem Emlerschen Regesten zu den Rechnungen der Prager Altstadt operiert, welche bald von telonia, bald von ungelta civitatis Pragensis…
- s. 286: … nicht zukommen kann, führt er als Hauptbeweis an, daß der Prager Altstadt erst im Jahre 13293) die Einführung des Weinungeldes gestattet wurde,…
- s. 286: … in den mit dem Jahre 1311 beginnenden Ungeldrechnungen 5) der Prager Altstadt, nämlich: Wein, Tuch, Krämerwaren, Vieh, Salz, Hopfen, Honig, Fische 1)…
- s. 296: … Vierteljahrsraten zu 5 sex. geleistet. Gegen- über dem von der Prager Altstadt bereits zu Beginn des 14. Jabr¬ hundertes (1315) durch Verpachtung…
- s. 303: … Gebiet gebauten Weines. Das Weinungeld spielt in der Finanzverwaltung der Prager Alt- stadt wie in der vieler anderer Städte4) eine wichtige Rolle. Die…
- s. 304: … Besitz desselben zu behaupten. Die Rechnungen über die Einnahmen der Prager Altstadt aus dem Weinungeld reichen von 1311 bis 1323. Von da…
- s. 304: … Der König erteilte nun der Regelung des Ungelds durch die Prager Altstadt im voraus seine Zustimmung und sicherte der Stadt die Ungeldeinhebung…
- s. 305: … den zehnten Teil aller Einkünfte aus dem Weinungeld in der Prager Altstadt (deci¬ mam omnium pecuniarum, que de ungelto vini in Maiori…
- s. 305: … 1360/62 ist ein Petrus de Colonia Einnehmer des auf der Prager Altstadt eingehobenen Weinungeldes gegen eine jährliche Pauschalleistung von 800 Mark (à…
- s. 306: … aus Opern 61/2 Schock Gr.3) Im Jahre 13124) übernahm die Prager Altstadt, als sie für den König Geld brauchte, von Konrad von…
- s. 308: … aufgehoben worden. Im Jahre 1339, 29. Mail) er- hielt die Prager Altstadt für die Dauer von fünf Jahren dreierlei Un- geld,2) darunter…
- s. 311: … den als Schedel und Kufen be- zeichneten Quantitäten.2) Zuhanden der Prager Altstadt wurde das Salzungeld bis 1322 eingehoben; die Einnahmen aus demselben…
- s. 312: … Im Jahre 1381 5) (23. November) führte der Rat der Prager Altstadt einen besonderen, nach dem Transportmittel veranlagten Marktzoll von Salz ein.…
- s. 315: … des 15. Jahrh. nach¬ zuweisen. 14132) (21. Oktober) erhielt die Prager Altstadt für die Dauer von zehn Jahren den vierten Pfennig von…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. I. Das Prager Ungeld im 14. Jahrhundert, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 277: Articulus
Strana 303
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und Rat die Ungeldfreiheit auf einen czuwer1) wein, was wein
es sei, und dar unter beschränkt. Die Steuerfreiheit kommt nur
dem Käufer zugute, während der Verkäufer den Normalsatz von
4 Den. von der Mark des Umsatzes zu entrichten hat. Die Steuerfreiheit
tritt aber nicht ein, wenn mehrere Personen zusammen ein Faß zum
Eigenverbrauch kaufen, um es unter einander aufzuteilen, eine Bestimmung,
die geeignet war, der Gefahr der Vermeidung des Weinkleinschankes,
welche mit der Ungeldfreiheit solcher gemeinschaftlicher Käufe auf Teilung
gegeben gewesen wäre, und der daraus fließenden Beeinträchtigung der
Ergiebigkeit der Schanksteuer vorzubeugen. Im Jahre 1358, 16. Jänner,2)
wurde von Karl IV. zur Hebung der Weinkultur in der engeren Um-
gebung Prags die Ungeldfreiheit für die innerhalb der gesetzten Frist
angelegten Weingärten an den gebirgen dry mile umb die stat zu
Prag gelegen, d. h. für den in denselben gebauten Wein statuiert, was
gegenüber der Besteuerung des böhmischen Landweines mit 15 Groschen
pro Faß immerhin eine recht beträchtliche Begünstigung des lokalen
Weinbaues bedeutete. Die Steuerfreiheit des in der Umgebung Prags
gebauten Weines wurde in der Folge von Königin Elisabeth, welche auf
das Prager Ungeld Rechte besaß, bestritten, indem sie auch von dem
innerhalb der privilegierten Zone gezogenen Wein eine Abgabe von
1 Gr. von einem Zuber beanspruchte. Der hierüber gefällte Urteils¬
spruch vom Jahre 1386 (16. Dezember)3) bestätigte aber die Ungeld
freiheit des in dem genannten Gebiet gebauten Weines.
Das Weinungeld spielt in der Finanzverwaltung der Prager Alt-
stadt wie in der vieler anderer Städte4) eine wichtige Rolle. Die Er-
träge des Weinungeldes sind in der Zeit von 1311 bis 1322 mit einem
zehnjährigen Jahresmittel von 422.4 Schock das 1.7fache des Bier, das
3 Zfache des Tuch-, das 5·8fache des Viehungeldes, das 6·9fache des
Ungeldes von Krämerwaren, das 10fache des Hopfen und Salz-, das
14fache des Fisch und das 15fache des Honigungeldes. Bei einem
durchschnittlichen Gesamtungeldertrage von 1047.49 Schock betrug das
Weinungeld 40.3% dieses Gesamtertrages. Kein Wunder, wenn die städtische
1) D. h. 64 Pint = tyna, Theiner Faß.
2) Čelakovský I, Nr. 66, S. 107.
3) Čelakovský I, Nr. 108, S. 175.
4) Vgl. Augsburg: Mayer, der Haushalt einer deutschen Stadt im Mittel-
alter in d. Vierteljahrschrift f. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1903,
I. Sohm, Stadtwirtschaft im 15. Jahrh. (Conrads Jahrbücher, 34 Ihrg.).