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Titel
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- s. 277: … Entwicklung desselben. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts taucht in der Prager Altstadt unter dem Namen theloneum, ungeltum eine in städtischer Verwaltung befindliche…
- s. 285: … 1760, S. 704. 4) Sie werden in den Rechnungen der Prager Altstadt vom Jahre 1315 bereits als ungeltum bezeichnet. 5) Ungeltum civitatis…
- s. 286: … er mit den kurzem Emlerschen Regesten zu den Rechnungen der Prager Altstadt operiert, welche bald von telonia, bald von ungelta civitatis Pragensis…
- s. 286: … nicht zukommen kann, führt er als Hauptbeweis an, daß der Prager Altstadt erst im Jahre 13293) die Einführung des Weinungeldes gestattet wurde,…
- s. 286: … in den mit dem Jahre 1311 beginnenden Ungeldrechnungen 5) der Prager Altstadt, nämlich: Wein, Tuch, Krämerwaren, Vieh, Salz, Hopfen, Honig, Fische 1)…
- s. 296: … Vierteljahrsraten zu 5 sex. geleistet. Gegen- über dem von der Prager Altstadt bereits zu Beginn des 14. Jabr¬ hundertes (1315) durch Verpachtung…
- s. 303: … Gebiet gebauten Weines. Das Weinungeld spielt in der Finanzverwaltung der Prager Alt- stadt wie in der vieler anderer Städte4) eine wichtige Rolle. Die…
- s. 304: … Besitz desselben zu behaupten. Die Rechnungen über die Einnahmen der Prager Altstadt aus dem Weinungeld reichen von 1311 bis 1323. Von da…
- s. 304: … Der König erteilte nun der Regelung des Ungelds durch die Prager Altstadt im voraus seine Zustimmung und sicherte der Stadt die Ungeldeinhebung…
- s. 305: … den zehnten Teil aller Einkünfte aus dem Weinungeld in der Prager Altstadt (deci¬ mam omnium pecuniarum, que de ungelto vini in Maiori…
- s. 305: … 1360/62 ist ein Petrus de Colonia Einnehmer des auf der Prager Altstadt eingehobenen Weinungeldes gegen eine jährliche Pauschalleistung von 800 Mark (à…
- s. 306: … aus Opern 61/2 Schock Gr.3) Im Jahre 13124) übernahm die Prager Altstadt, als sie für den König Geld brauchte, von Konrad von…
- s. 308: … aufgehoben worden. Im Jahre 1339, 29. Mail) er- hielt die Prager Altstadt für die Dauer von fünf Jahren dreierlei Un- geld,2) darunter…
- s. 311: … den als Schedel und Kufen be- zeichneten Quantitäten.2) Zuhanden der Prager Altstadt wurde das Salzungeld bis 1322 eingehoben; die Einnahmen aus demselben…
- s. 312: … Im Jahre 1381 5) (23. November) führte der Rat der Prager Altstadt einen besonderen, nach dem Transportmittel veranlagten Marktzoll von Salz ein.…
- s. 315: … des 15. Jahrh. nach¬ zuweisen. 14132) (21. Oktober) erhielt die Prager Altstadt für die Dauer von zehn Jahren den vierten Pfennig von…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. I. Das Prager Ungeld im 14. Jahrhundert, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 277: Articulus
Strana 286
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Übung stehenden Tarifsätze ist. Man müßte denn diesen in städtischer
Verwaltung befindlichen Gefällen den Ungeldcharakter überhaupt absprechen.
Dies tut Weißenborn,1) indem er in den verrechneten Einnahmen der
Stadt solche aus eigentlichen Zöllen ohne Ungeldcharakter erblickt. Aber
worauf stützt sich Weißenborn? Abgesehen davon, daß er mit den kurzem
Emlerschen Regesten zu den Rechnungen der Prager Altstadt operiert,
welche bald von telonia, bald von ungelta civitatis Pragensis sprechen,2)
und überdies der mittelalterlichen Terminologie eine Bedeutung beimißt,
die ihr nicht zukommen kann, führt er als Hauptbeweis an, daß der
Prager Altstadt erst im Jahre 13293) die Einführung des Weinungeldes
gestattet wurde, daß somit für die frühere Zeit von einem Ungeld nicht
die Rede sein könne, übersieht aber, daß es sich im Jahre 1329 gar nicht
um eine Neueinführung des Weinungeldes handelt; denn in derselben
Urkunde verspricht König Johann, weder jetzt noch in Zukunft in Prag
ein anderes Ungeld einzuführen, quia omne ungeltum, quod fuerat
in eadem civitate nostra, de voluntate et licentia nostra est
depositum et cassatum. Allerdings läßt der Gebrauch des Wortes
„Ungeld“ noch nicht den Schluß zu, daß es sich hier wirklich um ein
Ungeld handelt. Aber schon die im Privileg vom 2. Juli 13184) vor-
kommende Verleihung eines telonium dicte civitatis Pragensis, quod
ungelt vulgariter dicitur, ist geeignet, durch die Spezialisierung des
allgemeineren Begriffes telonium auf den Bestand eines wahren Un-
geldes zu weisen. Außerdem spricht die auffallende Höhe der Erträge des
Weinungeldes, welche 40.3% der Erträge aller im Besitze der Stadt
befindlichen, als Ungeld bezeichneten Abgaben ausmachen, mit Berücksich¬
tigung der im Ungeldtarif aufgestellten Sätze dieser Weinsteuer für das
Vorhandensein eines eigentlichen Weinungeldes. Dazu kommt noch, daß
in dem Ungeldtarife dieselben Warengruppen erscheinen wie in den mit
dem Jahre 1311 beginnenden Ungeldrechnungen 5) der Prager Altstadt,
nämlich: Wein, Tuch, Krämerwaren, Vieh, Salz, Hopfen, Honig, Fische
1) Weißenborn, Die Elbzölle und Elbstapelplätze im Mittelalter, S. 72, 73.
2) Der Ungeldtarif erscheint im lib. vetust. privil. Nr. 993 unter der Über-
schrift: Telonium, ungeltum.
3) Čelakovský, Codex iur. munic. I. Nr. 16, S. 31.
4) Čelakovský, Codex iur. munic. I. Nr. 11, S. 26.
5) Die Ungeldrechnungen der Prager Altstadt für die Jahre 1311—1323
sind gedruckt bei Emler, Reg. Boh. et Mor. III, Nr. 172, 288, 347, 410,
476, 553, 640, 746, 834, 953.