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Titel
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- s. 277: … Entwicklung desselben. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts taucht in der Prager Altstadt unter dem Namen theloneum, ungeltum eine in städtischer Verwaltung befindliche…
- s. 285: … 1760, S. 704. 4) Sie werden in den Rechnungen der Prager Altstadt vom Jahre 1315 bereits als ungeltum bezeichnet. 5) Ungeltum civitatis…
- s. 286: … er mit den kurzem Emlerschen Regesten zu den Rechnungen der Prager Altstadt operiert, welche bald von telonia, bald von ungelta civitatis Pragensis…
- s. 286: … nicht zukommen kann, führt er als Hauptbeweis an, daß der Prager Altstadt erst im Jahre 13293) die Einführung des Weinungeldes gestattet wurde,…
- s. 286: … in den mit dem Jahre 1311 beginnenden Ungeldrechnungen 5) der Prager Altstadt, nämlich: Wein, Tuch, Krämerwaren, Vieh, Salz, Hopfen, Honig, Fische 1)…
- s. 296: … Vierteljahrsraten zu 5 sex. geleistet. Gegen- über dem von der Prager Altstadt bereits zu Beginn des 14. Jabr¬ hundertes (1315) durch Verpachtung…
- s. 303: … Gebiet gebauten Weines. Das Weinungeld spielt in der Finanzverwaltung der Prager Alt- stadt wie in der vieler anderer Städte4) eine wichtige Rolle. Die…
- s. 304: … Besitz desselben zu behaupten. Die Rechnungen über die Einnahmen der Prager Altstadt aus dem Weinungeld reichen von 1311 bis 1323. Von da…
- s. 304: … Der König erteilte nun der Regelung des Ungelds durch die Prager Altstadt im voraus seine Zustimmung und sicherte der Stadt die Ungeldeinhebung…
- s. 305: … den zehnten Teil aller Einkünfte aus dem Weinungeld in der Prager Altstadt (deci¬ mam omnium pecuniarum, que de ungelto vini in Maiori…
- s. 305: … 1360/62 ist ein Petrus de Colonia Einnehmer des auf der Prager Altstadt eingehobenen Weinungeldes gegen eine jährliche Pauschalleistung von 800 Mark (à…
- s. 306: … aus Opern 61/2 Schock Gr.3) Im Jahre 13124) übernahm die Prager Altstadt, als sie für den König Geld brauchte, von Konrad von…
- s. 308: … aufgehoben worden. Im Jahre 1339, 29. Mail) er- hielt die Prager Altstadt für die Dauer von fünf Jahren dreierlei Un- geld,2) darunter…
- s. 311: … den als Schedel und Kufen be- zeichneten Quantitäten.2) Zuhanden der Prager Altstadt wurde das Salzungeld bis 1322 eingehoben; die Einnahmen aus demselben…
- s. 312: … Im Jahre 1381 5) (23. November) führte der Rat der Prager Altstadt einen besonderen, nach dem Transportmittel veranlagten Marktzoll von Salz ein.…
- s. 315: … des 15. Jahrh. nach¬ zuweisen. 14132) (21. Oktober) erhielt die Prager Altstadt für die Dauer von zehn Jahren den vierten Pfennig von…
Název:
Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt Prag im Mittelalter. I. Das Prager Ungeld im 14. Jahrhundert, MVGDB 44
Autor:
Pick, Franz
Rok vydání:
1906
Místo vydání:
Praha, Wien
Počet stran celkem:
46
Obsah:
- I: Titel
- 277: Articulus
Strana 285
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—
rung der Weinmaße zum Zweck der Überwälzung des Weinungeldes,
wie dies z. B. in Niederösterreich der Fall war,1) kam es in Prag nicht.
Der dem Anfange des 14. Jahrhundertes angehörende Prager Ungeld¬
tarif zeigt die Vereinigung der Konsumabgabe mit der allgemeinen
Abgabe von Kauf und Verkauf und mit Durchfuhrzöllen mit besonderer
Betonung der Abgabe von Kauf und Verkauf, eine Erscheinung, welche
nach Lamprecht2) allen Ungeldtarifen des späteren Mittelalters eigen ist.
Alle diese Abgaben erscheinen in Prag zu Beginn des 14. Jahr-
hundertes unter der generellen Bezeichnung ungeltum, welche zuweilen
mit der noch allgemeineren Bezeichnung thelonium wechselt.
Die ganze dargestellte Entwicklung erscheint in dem Prager Tarife
vollendet, den Emler 3) in die Zeit von 1330—1350 ansetzt. Dem gegen-
über weist aber eine Reihe von Umständen auf eine frühere Entstehung
des Tarifes hin. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Übergang
zur Groschenwährung von einer Neutarifierung der bisherigen Zölle und
Verkehrsabgaben begleitet sein mußte; daher erscheint es sehr naheliegend
die Entstehung des undatierten Ungeldtarifes mit der Währungsreform
in Zusammenhang zu bringen. Dafür sprechen auch sonst noch Gründe,
so die Tatsache, daß die Ungeldgefälle 4) seit dem Jahre 1310 nachweisbar
sind, so die ganz abstrakte Form des Ungeldtarifes 5) ohne jede auf die
Entstehung des Tarifes hinweisende Andeutung, ohne Bezugnahme auf
Schöffen und Rat oder einen sonstigen Autor und ohne jede Datierung,
was alles die Vermutung als begründet erscheinen läßt, daß der ganze
Tarif, wie er in den ältesten Prager Stadtbüchern, im liber vetu-
stissimus statutorum Nr. 986 und im lib. vetust. privilegiorum
Nr. 993 des Prager städt. Archivs eingetragen ist, ledtglich eine Auf-
zeichnung der bereits in derselben oder in wenig abweichender Form in
1) Werunsky, Österr. Reichsgesch. S. 148. Vgl. Keutgen, Urkunden zur städt.
Verfassungsgeschichte, Nr. 116. Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschafts-
geschichte, III, 2. S. 360.
2) Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben, II, 317.
3) Reg. Boh. et Mor. IV. Nr. 1760, S. 704.
4) Sie werden in den Rechnungen der Prager Altstadt vom Jahre 1315
bereits als ungeltum bezeichnet.
5) Ungeltum civitatis Pragensis sic debet recipi et dari, sicut in-
ferius in presenti libro continetur expressum. Et
primum de vino . . . Der Wortlaut dieser Einleitung des Tarifes zeigt,
daß es sich um die Eintragung eines bereits bestehenden Tarifes handelt.