z 424 stránek
Titul
Ia
Ib
Inhaltsübersicht
Ic
Id
Vorwort
I
II
III
IV
V
VI
VII
VIII
IX
X
XI
XII
XIII
XIV
XV
XVI
XVII
XVIII
XIX
XX
XXI
XXII
XXIII
XXIV
XXV
XXVI
XXVII
XXVIII
XXIX
XXX
XXXI
XXXII
XXXIII
XXXIV
XXXV
XXXVI
XXXVII
XXXVIII
XXXIX
XL
XLI
XLII
XLIII
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XLV
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L
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Chronologisches Verzeichnis
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Orts-Personen-Namen Register
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Zusätze und Verbesserungen
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- s. XXI: … mitgezählt worden. Dem entsprechend sind weiter die paar Akten vom Egerer Reichstag, die sich heute im Stuttgarter Staatsarchiv Einungen mit Adel und…
- s. XXVI: … gelten darf, der gemeinsame Ratschlag der Fürsten und Städte vom Egerer Reichstag (nr. 95). Dazu kommen 4 Aufzeichnungen von Kurfürstentagen (nrr. 63.…
- s. XXX: … zurückzukommen. Hier gilt es nur hervorzuheben, daß unsere Kenntnis vom Egerer Reichstag als Ganzem durch unsere Publikation auf ganz neue Grundlagen gestellt…
- s. XXXVIII: … (nr. 160), dazu manches Stück aus den städtischen Korrespondenzen beim Egerer Reichstag. Aus der Feder des Konzilsgesandten und aus der eines Frankfurter…
- s. XLII: … kannte man, wie wir gesehen haben, nur das Ausschreiben zum Egerer Reichstag und den Abschluß der dortigen Verhandlungen. Was wir jetzt bieten,…
- s. XLIX: … völlig unsicher. Vorwort. XLIX davon, daß man sich auf dem Egerer Reichstag mit der Reformation beschäftigt hätte oder die Frage überhaupt zwischen…
- s. LII: … erfolgte, bleibt zweifelhaft. Möglich, daß dabei eine Anknüpfung an den Egerer Reichstag mit in Betracht kam. Wahr- scheinlicher, daß in der Hauptsache…
- s. 97: … Augenblick unterbrochen. Nur ein Ergebnis von dauernder Bedeutung hat der Egerer Reichstag aufzuweisen; aber dies Ergebnis war ein Gewinn nicht für das…
- s. 100: … sonstige in diese Rubrik gehörende Akten- stücke sind für den Egerer Reichstag in ziemlicher Fülle vorhanden. Wir besitzen 10 sechzehn Schreiben von…
- s. 268: … eine Besserung der Zustände im Reich zu bringen, bewirkte der Egerer Reichstag vielmehr das Gegenteil. Der kecke Anlauf, den die Fürsten genommen…
Název:
Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Sigmund. Band XII. Abt. 6. (1435–1437)
Autor:
Beckmann, Gustav
Rok vydání:
1901
Místo vydání:
Gotha
Počet stran celkem:
424
Obsah:
- Ia: Titul
- Ic: Inhaltsübersicht
- I: Vorwort
- 1: Edition
- 327: Chronologisches Verzeichnis
- 335: Orts-Personen-Namen Register
- 352: Zusätze und Verbesserungen
Strana XLIX
Vorwort.
XLIX
davon, daß man sich auf dem Egerer Reichstag mit der Reformation beschäftigt hätte
oder die Frage überhaupt zwischen den Reichsständen und dem Kaiser irgendwie erörtert
worden wäre.
Dagegen ist es ein schon in unseren „Zusätzen und Verbesserungen“ richtig gestelltes
Versehen, wenn in einer Anmerkung zu unserer nr. 64 (S. 119 Anm. 4) gesagt ist: daß
die Arnsberger Reformation thatsächlich dem Kaiser unterbreitet sei, werde nirgends
berichtet. In einem späteren Schreiben des Erzbischofs von Köln ist vielmehr ausdrücklich
erwähnt, er habe das Schriftstück dem Kaiser zugesandt, doch sei dieser bald darauf
gestorben und es habe deshalb nur wenig Nutzen gebracht. Immerhin würde diese Zu-
sendung an den Kaiser noch nicht die Aufnahme des Stückes in unsere Sammlung not-
wendig machen. Es kommt aber noch ein Umstand dazu, der bisher nicht genügend
beachtet worden ist. Friedrich III forderte im Mai 1440 den Kölner Erzbischof auf, die
von ihm zu Stande gebrachte Ordnung des Vemgerichtes zum nächsten Reichstag mitzu-
bringen, und als dann auf dem zweiten Reichstag Friedrichs das Landfriedensgesetz
vom 14 August 1442, die sogenannte Reformation Kaiser Friedrichs, zu Stande kam und
darin zum erstenmal das Vemgerichtswesen reichsgesetzlich behandelt wurde, nahm das
Gesetz ausdrücklich auf die Arnsberger Reformation Bezug. Die Gerichte sollen so ge-
setzt und gehalten werden, wie es von Beginn durch Kaiser Karl den Großen und dann
durch die Reformation, die der Erzbischof von Köln auf Befehl des Kaisers Sigmund
gemacht habe, geordnet und gesetzt sei. Das wird wiederholt in Maximilians Vemgerichts-
ordnung vom 10 September 1495. Diese Arnsberger Reformation ist also durch die
Reichsgesetzgebung rezipiert worden, und wenn sie nach ihrer Entstchung auch außer-
halb des Kreises der Reichstagsverhandlungen steht, so wird man sie im Hinblick auf
diese nachträgliche Rezeption doch in unserer Sammlung nicht missen wollen. Wir werden
sie also entweder als Beilage zum Landfriedensgesetz Friedrichs III oder passender wohl
in den Supplementen zu Sigmunds Regierung nachzutragen haben.
Die beiden auswärtigen Angelegenheiten, die im 11 Band eine Rolle spielten,
die Burgundische und die Venetianisch-Mailändische, kommen beide wieder vor. Bei
beiden handelt es sich vornehmlich um die Herrschaft über dem Reich entfremdete Gebiete.
Zur Burgundischen Frage bietet unser Band nur ein einziges Aktenstück,
das zwar hier zum ersten Mal im Wortlaut erscheint, aber in Ubersetzung schon bekannt
war. Der Landgraf von Hessen wird mit der Reichsexekution gegen den Herzog von Bur-
gund beauftragt. Neu ist aber, was wir aus den sonstigen Akten des Egerer Reichstags
schon erwähnt haben: daß die Burgundische Frage zu den Angelegenheiten gehörte, die
Sigmund mit den Reichsständen in Eger hatte besprechen wollen. Erläutert durch diese
Vorgeschichte, erhält die Wendung der Urkunde, worin der Zustimmung der Reichsstände
Erwähnung geschieht, besonderes Gewicht. Zur sachlichen Beurteilung der Maßtregel, die
in Eger beschlossen wurde, muß man beachten, daß Landgraf Ludwig von Hessen als
Abkömmling des Brabanter Hauses einen Erbanspruch auf einen Teil der Besitzungen
Herzog Philipps von Burgund geltend machen konnte. Dieser Umstand ist jedenfalls
nicht ohne Bedeutung dafür gewesen, daß die Exekution gerade an diesen Fürsten über-
tragen wurde.
Was in dem vorliegenden Band über die Entwicklung der Beriehungen zu
Mailand und Venedig beigebracht wird, ist zum weitaus größiten Teil neu. Zwar
hat, wie oben schon erwähnt wurde, vor Jahren Romanin eine Anzahl von Dokumenten
(nrr. 113. 120. 135), die mit der Verleihung des Reichsvikariats an Venedig zusammen-
hängen, publiziert, darunter das politisch und verfassungsgeschichtlich bedeutsamste Stück,