z 97 stránek
Titel
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Einleitung
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Personen- und Orstverzeichnis
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- s. 6: … Pamětic und Kladrub. Die Abtissin von St. Georg auf dem Prager Schlosse, Kunigunde, eine Schwester Johanns, überlässt ihm, wahrscheinlich in derselben Zeit,…
- s. 39: … etc. 1) 22. Die Aebtissin von St. Georg auf dem Prager Schlosse, Kunigunde, Tochter Přemysl Ottokars II., und der Convent des Klosters…
Název:
Das St. Pauler Formular. Briefe und Urkunden aus der Zeit König Wenzels II.
Autor:
Loserth, Johann
Rok vydání:
1896
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
97
Obsah:
- I: Titel
- 1: Einleitung
- 24: Edice
- 86: Personen- und Orstverzeichnis
Strana 6
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sinceram carnis et sanguinis unionem, qua vir venerabilis dominus Johannes ... frater
noster nobis astringitur. Diese Ausdrücke sind so stark, dass man fast auf die Vermuthung
kommen könnte: Nicolaus und Johann wären von Vater- und Mutterseite rechte Geschwister, was
ich mit diesen Worten jedoch nicht zugestanden haben möchte; jedesfalls drückt sich Wenzel II. —
er ist dem Bruder gegenüber auch nicht so freigebig wie Nicolaus: denn dieser schenkt, jener
verkauft — viel kühler aus, wenn er dieses brüderlichen Verhältnisses gedenkt; in Nummer 23
verkauft er: dilecto principi familiari et consiliario nostro venerabili Johanni Wissegradensi
preposito ... ein Dorf um 110 Mark Silber. Hier ist er nicht einmal Bruder genannt: nur das
Wort principi fällt auf. In Nummer 27 wird er aber ausdrücklich als frater excellentissimi
domini Wenceslai regis bezeichnet. In Nummer 92 wird sein Tod erwähnt, ohne dass in dieser
und in den noch übrigen Stücken davon gesprochen würde, dass er der Bruder des Königs sei.
Dass er aber bei diesem in hoher Gunst sei, und dass er in Folge dessen in die Lage komme, einzelnen
Personen oder ganzen Körperschaften bei dem Könige Gunstbezeugungen zu verschaffen, betonen
sie fast alle. So liest man in Nr. 4: propter favoris prerogativam, qua eum (Johannem) dominus
prefatus (rex) prosequitur ... nobis et monasterio nostro fuerit obsequiosus et utilis......
Ueber das Alter Johannes haben wir nur Vermuthungen. Wenn ihn der Domherr Franz
einen Jüngling' nennt, so wird das im Allgemeinen der Wahrheit entsprechen. Im October 1260
war er sicher noch nicht geboren. Denn am 6. d. M. legitimiert Papst Alexander IV. nicht bloss
Ottokars Sohn Nicolaus, sondern auch zwei Töchter. Wäre Johann damals schon am Leben
gewesen, so würde der König wohl auch diesen haben legitimieren lassen. Er dürfte vielmehr um
mindestens ein Jahrzehnt, vielleicht anderthalb Jahrzehnte später geboren worden sein. In einer
Urkunde vom 20. Jänner 1296 wird gesagt, dass der Propst Johann, wenn er zu einer höheren
geistlichen Würde gelangen oder in ein Kloster eintreten 1) oder sich dem weltlichen Stande
zuwenden würde, an das Kloster Hradisch in Mähren einen von diesem erhaltenen Besitz zurück-
stellen müsse. Es ist demnach sicher, dass ihm die Möglichkeit, in eine weltliche Laufbahn
zu treten, damals noch offen stand, sicher auch, dass er kein Mönch war.2) Wäre er schon
ausgeweiht gewesen, so wäre ihm wohl nichts im Wege gestanden, nach dem Tode des Bischofs
Tobias auf den bischöflichen Stuhl von Prag zu gelangen. Vielmehr als 20 Jahre wird er so mit
bei seinem am 26. August 1296 erfolgten Tode nicht gezählt haben. Auch die unten folgenden
Nummern behandeln die Frage einer etwaigen Standesänderung Johanns: noch etwas anderes
wird aus ihnen ersichtlich. Es muss auffallen, dass ihm in den Jahren 1295 und 1296 von Seiten
böhmischer und mährischer Klöster, sowie des Bischofs von Krakau, so reichliche Spenden gemacht
werden. Ohne einen sanften Druck von oben her wird es wohl nicht abgegangen sein. Zunächst
überlassen der Abt und Convent des Prämonstratenserklosters Leitomischl dem Propst in Anbetracht
seiner dem Kloster bereits geleisteten oder noch zu erwartenden guten Dienste einige in Folge
von Kriegsnöthen zu Grunde gegangene Ortschaften, nämlich Wokow, Pamětic und Kladrub. Die
Abtissin von St. Georg auf dem Prager Schlosse, Kunigunde, eine Schwester Johanns, überlässt
ihm, wahrscheinlich in derselben Zeit, sicher aber aus demselben Grunde, 150 Joch von dem
Klosterhof in Kamenecz (Nr. 22). Vom Convente des Nonnensklosters in Chotěschau wird ihm
1293 allerdings gegen eine Entschädigung ein bei Prag unterhalb des Petersberges gelegener Hof
(in Ujezd) gegeben (Nr. 24). Von den Mönchen in Kladrub erhält er das Dorf Ohnissewicz
(Nr. 26), das Kloster Hradisch überlässt ihm die Stadt Weisskirchen und Umgebung (Nr. 27 u. 32),
vom Stifte Welehrad erhält er das Dorf Doloplass und Zugehör, der Bischof von Krakau gibt ihm
50 Mark vom Einkommen einer Stadt Salucz (?) und 50 Mark aus dem Salzzehent von Wieliczka
1) Emler, Regg. Boh. II, S. 732. — 2) Emler, Die Kanzlei etc., S. 40.