z 97 stránek
Titel
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Einleitung
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Edice
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Personen- und Orstverzeichnis
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Název:
Das St. Pauler Formular. Briefe und Urkunden aus der Zeit König Wenzels II.
Autor:
Loserth, Johann
Rok vydání:
1896
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
97
Obsah:
- I: Titel
- 1: Einleitung
- 24: Edice
- 86: Personen- und Orstverzeichnis
Strana 8
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Wiprechts blieb das Amt durch 130 Jahre, bis es 1269 an die Herzoge Johann und Albrecht
von Sachsen verkauft wurde. „Fast ununterbrochen vererbte sich das Amt im Geschlechte jenes
ersten Burkhard von Vater auf den Sohn und alle Inhaber bis auf einen führen den Namen
Burkhard. Es ist leicht erklärlich, dass ihre Unterscheidung grosse Schwierigkeiten verursacht
hat und in abweichender Weise von den Genealogen versucht worden ist.“ 1) Nun denn — für
einen Burkhard lässt sich schon aus einer unten folgenden Nummer die gewünschte Aufhellung
finden. Holstein 2) nennt jenen Burkhard, der das burggräfliche Amt am 15. September 1269
verkaufte, im übrigen aber den burggräflichen Titel behielt — Burkhard XI. Seine Schwester
Mathilde war mit dem Grafen Siegfried III. von Blankenburg vermählt. Aus dieser Ehe gieng
der Erzbischof Burkhard II. von Magdeburg hervor, der also ein Neffe der Burggrafen Burkhard XI.
war. Hier können wir mit Nr. 77 einsetzen. Dort lesen wir ganz richtig: Borchardus dei
gracia sancte Magdeburgensis ecclesie archiepiscopus nobili viro Borchardo purchravio de
Magdeburch avunculo suo carissimo .... 3) In der That steht die Sache so. Der böhmische
camerarius Burkhard von Magdeburg ist der Oheim des Magdeburger Erzbischofs. In Böhmen
hatte der Burggraf die Kämmererwürde inne, d. h. er ist nicht Kämmerer des Landrechtes,
sondern „jener oberste königliche Beamte, der seit dem 14. Jahrhunderte capitaneus hiess.“ Er
stand dem iudicium terrae vor. Als solcher spricht er einen Bürger von einer wider ihn erho-
benen Anklage frei (10), in dieser Eigenschaft wenden sich einzelne Personen oder ganze
Corporationen an ihn, um zu ihrem Rechte zu gelangen, wird er vom König beauftragt, gericht-
liche Untersuchungen in eigener Person vorzunehmen, die geschädigten oder gefährdeten Rechte
anderer zu schützen u. s. w. Sein grosser Einfluss auf Wenzel II. ist daraus zu sehen, dass
sich einzelne Personen oder Corporationen um seine Gunst bei dem König bemühen.
Aus dem Berichte der Königsaaler Chronik weiss man, in welchem Ansehen am Hofe
Wenzels II. dessen Beichtvater „der Bruder Hermannn“ stand.4) „Diesem Beichtvater,“ erzählt
sie, „erwies der König nicht bloss in geistlichen Dingen an jedem Orte die schuldige Ehrerbietung,
auch in der Anordnung seiner Reichsgeschäfte folgte er seinen Lehren und Rathschlägen und
änderte nach seinem Worte den Stand seines Hofes.“ Dieser Bruder Hermann aus dem
deutschen Orden scheint einer sehr angesehenen Familie des deutschen Reiches angehört zu haben.
Mit den Kreuzherren in Komotau hatte er nahe Verbindungen, die auch in einer der unten
folgenden Nummern ersichtlich sind (Nr. 79). Den einflussreichsten Mann am Hofe Wenzels II.,
als der in diesen Stücken der Burggraf Burkhard von Magdeburg erscheint, nennt er Gevatter
und wird von ihm so genannt. Hermann vermochte es, Verfügungen des Königs, an denen diesem
viel gelegen sein mochte, noch rückgängig zu machen. In dieser Hinsicht bietet Nr. 87 ein
beachtenswerthes Beispiel: An ihn wandte sich eben der Burggraf von Magdeburg, er möchte
doch den König von der Absicht abbringen, auf dem Gebiete von Chotzen, wo das Kloster
Königsaal Besitz habe, eine Burg zu bauen und diese mit Klostergut auszustatten. Das Kloster
werde in der Folge durch die Burggrafen fortwährende Beunruhigungen erleiden und seine Güter
1) Frensdorff, S. 310. — 2) S. 62. — °) Es ist daher nicht richtig, wenn Holstein diesem Burggrafen
die Ziffer XII gibt; für diesen passt die Bezeichnung avunculus nicht. — 4) Ipse igitur ex ingenita industria.. .
devotum ... fratrem Hermannum ordinis Cruciferorum de domo Theotonica sibi pro patre eligens, ipsum inter
cotidiane curie sue familiam preferendum ceteris deputavit.... Huic .. confessori suo rex debitam reverenciam
in omni loco exhibuit et non solum in spiritualibus, verum eciam in ordinacione negociorum regni sui doctrinis
seu consiliis obedivit, statum curie sue iuxta verbum eiusdem disposuit....