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Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 22
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Ulrich jene der neuerworbenen österreichischen Länder leitete. Was die Veranlassung zu
dieser Aenderung im Kanzleiwesen Premysl Ottokars gab, wissen wir nicht; doch steht so
viel fest, dass dieselbe bestehen blieb, bis Ottokar die österreichischen Länder verloren hat.
Welches Gewicht auf die erwähnte Theilung der Kanzleigeschäfte nach Territorien
gelegt wurde, erhellt schon daraus, dass Mag. Ulrich auch in Urkunden, die für böhmische
Länder ausgestellt wurden, gewissermassen hervorhebend als protonotarius Austriae et Styriae
oder Protonotarius per Austriam et Styriam angeführt wird. 1)
Wol nicht ohne Zuthun seines königlichen Herrn erhielt Ulrich die Pfarre Hartberg,
in deren Besitz wir ihn im J. 1267 finden,2) und die ihm wenigstens bis zum J. 1279 ge-
blieben ist, wiewol er am 26. Oct. 1270 über Präsentation des Freisinger Bischofes Peter
zum Pfarrer in Hörnstein bestätigt wurde. Bei letzterer Gelegenheit wird er auch Passauer
Domherr genannt, in welcher Eigenschaft er übrigens bereits am 4. März 1269 vorkommt.
Seine Cumulation der Beneficien erreichte ihre Höhe, als ihm Premysl Ottokar II. die Wiener
Pfarre bei St. Stephan verliehen hat (1272), in deren Besitze er bis Ende November 1276 blieb,
obgleich, wie es scheint, gegen den Willen des Passauer Bischofs, da man schon seit der Zeit
der Babenberger über das Patronatsrecht, welches sowol die Landesfürsten als auch der
Diöcesan in Anspruch nahmen, gestritten hat. Als Přemysl Ottokar nach dem unglücklichen
Feldzuge des Jahres 1276 mit dem römischen Könige den Frieden schloss, wurde in dem
Friedensinstrumente besonders bedungen, dass man den Notar Mag. Ulrich, der zu der Wiener
Kirche durch den König von Böhmen präsentirt wurde, im Besitze derselben nicht behellige,
und dass man ihn sowie auch andere Notare, Capellane und Cleriker, die in Oesterreich und
Steiermark Beneficien haben, nicht mit Ausserachtlassung des ordentlichen Gerichtsweges
derselben beraube. 3) Der Bischof von Passau machte jedoch seine alten Ansprüche geltend
und verlieh die Pfarre dem Passauer Domherrn Wernhard, und Rudolf respectirte diese
Verleihung gegen die Bedingung des Friedensschlusses. Ottokar beklagte sich bei dem
römischen Könige über den Bruch der Friedensstipulationen und verwendete sich einigemal
für Mag. Ulrich, aber ohne Erfolg ; Rudolf blieb ihm immer die Antwort schuldig. 4) Die
Sache lässt sich dadurch erklären, dass der römische König einerseits mit dem Bischofe von
Passau keinen Streit anfangen wollte, und dass es ihm anderseits auch nicht gleichgiltig blei-
ben konnte, dass ein treuer Anhänger Ottokars eine so wichtige Stelle behalte, der überdies
im Dienste des böhmischen Königs blieb.
Mag. Ulrich heisst auch nach dem erwähnten Friedensschlusse notarius oder proto-
notarius regis Bohemiae, aber keine einzige Urkunde trägt nach dieser Zeit seine Ausfertigung.
Indessen blieb ihm das Ansehen, das er immer am Hofe des böhmischen Königs genossen
zu haben scheint, ungeschmälert. Am besten beweist dies das Factum, dass wir ihn unter
den Bevollmächtigten Premysl Ottokars finden, die am 6. Mai und 12. September 1277 in
1) Reg. Boh. II. Mag. Ulricus, regis Boh. et ducis Austriae protonotarius N. 97; prot. Austriae et Styriae
N. 634 ; proton. per Austriam et Styriam N. 675.
2)
Reg. Boh. II, 568, 575, 637, 718. — Zahn Cod. dipl. Austr.-Fris. I, 316.
3)
Reg. Boh. II, N. 1050.
4) Reg. Boh. II, N. 1057, 1070.