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Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
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und dass er die Anwesenheit desselben beim Hofe hätte wünschen können. Uiber dies erscheint
der Probst Johann neben andern hochangesehenen Personen bei wichtigen Staatsacten, zu denen
er als 10- oder 11jähriger Knabe kaum herbeigezogen worden wäre, besonders wenn der-
artige Handlungen in der Fremde vor sich gingen. So finden wir ihn z. B. als Zeugen in
der in Olmütz ausgefertigten Verschreibung, in welcher die Herzoge von Oppeln, Mesco und
Boleslaw, Wenzel II. gegen jedermann zu unterstützen versprechen. Probst Johann ist auch
Zeuge der in Sierads ausgestellten Urkunde, in der Herzog Wladislaw Wenzel II. seine Hul-
digung darbringt und ihn als seinen Oberherrn anerkennt. Dies geschah nach einem längeren
Feldzuge, in dem die Stadt Sierads mit Gewalt genommen wurde. Das zwölfjährige Kind,
den Sohn des Záwiš, hätte man kaum in den Krieg mitgenommen. 1) Probst Johann disponirt
ganz selbstständig über die Güter der Präpositur, acquirirt und veräussert dieselben, so dass
man bei dieser Selbstständigkeit an das Knabenalter desselben nicht recht denken kann. 2)
Dagegen ist die Ansicht Dudiks richtig, dass Probst Johann am königlichen Hofe im
Ansehen stand und dass er sich factisch in keiner ämtlichen Stellung (als Probst) befand,
d. h. dass er wol im Genusse der Einkünfte der Probstei war, ohne die Weihen erhalten zu
haben. Dies geht aus zwei von ihm ausgestellten Urkunden von 11. Mai 1295 und 27. Jän. 1296
hervor, wo er die ihm von dem Leitomischler und Hradišter Kloster zur Nutzniessung über-
wiesenen Güter zurückzuerstatten verspricht, wenn er seinen Stand ändern sollte. 3) Aus die-
sen Stellen geht zugleich hervor, dass Probst Johann noch zu Anfang des Jahres 1296 in
der Lage war seinen Stand zu ändern und dass er damals noch kein Mönch war, und wir
glauben, dass er auch in den übrigen sieben Monaten seines Lebens kein Mönch wurde. Aus
dem Gesagten dürfen wir folgern, dass der Wyšehrader Probst Johann ein Seitenkind Pře-
mysl Ottokars II, also eine von dem gleichnamigen Sohne der Königin Kunigunde und des
Záwis verschiedene Person war.
3. Peter von Aspelt. Probst Johann starb am 26. August 1296, und noch in dem-
selben Jahre oder in den ersten drei Monaten des folgenden Jahres nahm seine Stelle Ma-
gister Peter von Aspelt ein, ein hochbegabter gelehrter Mann, eine eminent politische Capa-
cität, die nicht blos in die Geschicke Böhmens sondern auch des römischen Reiches mit
klugem Sinne fast durch zwei Decennien bestimmend eingriff 4). Peter von Aspelt war in
Aspelt in der Nähe von Luxemburg geboren, woher er auch seinen Zunamen Aspelter oder
Aichspalter erhalten hat. In der Jugend scheint er Studien in Paris gemacht zu haben, die sich
nicht blos auf die Theologie und Philosophie, sondern auch auf die Arzneikunde erstreckten.
Im J. 1280 war er Pfarrer zu Riol und Birthingen und Scholasticus bei St. Simeon in Trier
und 6 Jahre darauf (6. Sept. 1286) bekleidete er die Stelle eines Leibarztes und Caplans
am Hofe Rudolfs von Habsburg (ser. d. Rom. regis illustris phisicus ac capellanus . occu-
2)
*)
1) Reg. Boh. II, N. 1530, 1592, 1653.
Reg. Boh. II, N. 1521, 1588, 1648.
Reg. Boh. II, N. 1686. „Si nos, dum uixerimus, continget ad altiorem ecclesiasticum aut secularem
gradum uel regularem statum promueri.“ — Ibidem, N. 1707. „Si nos deo favente per susceptionem
superioris dignitatis seu statum nostrum, monachalem uel laicalem habitum assumendo, mutare con-
tigerit.“
Peter von Aspelt als Kirchenfürst und Staatsmann. Von Dr. Julius Heidemann. Berl. 1875.