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- s. 48: … Zu Anfang des letzteren Jahres war er bereits Pfarrer bei St. Peter in Brünn und nachdem diese Kirche zu einer Collegiatkirche erhoben…
- s. 51: … dass dieser Proto- notar und Prager Probst früher Probst bei St. Peter in Brünn war.3) Ihn unterscheidet aber ein Diplom Wenzels II.…
- s. 51: … Wyšehrad. 4) Denn über Verwendung des Protonotars und Probstes bei St. Peter in Brünn Mag. Peter wird von dem Könige das Patronatsrecht…
- s. 51: … Kanzler beglaubigt. Es ist also der Protonotar und Probst von St. Peter in Brünn Mag. Peter verschieden von dem gleichnamigen Kanzler und…
- s. 51: … hrad. Nun wissen wir, dass Mag. Peter, der Probst von St. Peter in Brünn, schon zu Leb- zeiten Johanns, des Wyšehrader Probstes…
Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 48
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vom Prager Bischofe Johann (gest. am 21. Oct. 1278) die Expectanz auf eine Domherrn-
stelle und Präbende in Sadská zugesichert ward. Als jedoch nach dem Tode des Domherrn
Rehwinus in Sadská eine Präbende erledigt war, bat Peter den Bischof Thobias um die ihm
gebührende Präbende und König Wenzel II. verwendete sich auch für ihn bei dem Bischofe.
Letzterer willfahrte der Bitte jedoch erst dann, als Peter durch Zeugen nachwies, dass ihm
keine Mackel bezüglich der Rechtmässigkeit der ehelichen Abstammung (die bezweifelt wurde)
anklebe, da ihn sein Vater Angelus mit Petruša, mit der er eine legitime Ehe einging, früher
gezeugt hat, als er eine Domherrnstelle und Präbende bei der Prager Kirche erhielt und
bevor er den Grad eines Subdiaconus erlangte. Neben der Verleihung der Präbende erklärte
ihn der Bischof zugleich für den Sprossen einer legitimen Ehe. 1) Dies ist am 26. September
1287 geschehen. Wir erfahren aber auch, da, dass sich der König für Peter verwendete,
woraus wir schliessen, dass er demselben in irgend einer Weise näher stand. Es wird daher
die Vermuthung nicht gewagt sein, wenn wir sagen, dass er schon damals in der königl.
Hofkanzlei beschäftigt war. Im Herbste 1289 wurde ihm die Leitung der böhmischen Ab-
theilung der Hofkanzlei übertragen. Am 23. August dieses Jahres datirte eine Urkunde
Wenzels II. noch der Protonotar Welislaw, am 21. December desselben Jahres beglaubigt
schon Mag. Peter als Protonotar 2) eine Urkunde desselben Herrschers, bei welcher Gelegen-
heit Mag. Peter auch Wyšehrader Domherr genannt wird. Seit dieser Zeit unterzeichnet
Mag. Peter als Protonotar des Königreichs Böhmen alle bis zum 4. Mai 1297 für Böhmen
ausgestellten königlichen Urkunden. Mittlerweile wurde er wahrscheinlich im J. 1291 Prager,
1294 Breslauer und spätestens im J. 1296 auch Olmützer Domherr. Zu Anfang des letzteren
Jahres war er bereits Pfarrer bei St. Peter in Brünn und nachdem diese Kirche zu einer
Collegiatkirche erhoben war, wurde er Probst des bei ihr gestifteten Capitels. 3) Seit jener
Zeit schreibt er sich „protonotarius regni et praepositus Brunnensis“.4) Im J. 1298 wird der
Protonotar Mag. Peter unter den Mitgliedern des Bunzlauer Capitels erwähnt; °) ob er aber
schon damals Canonicus der Krakauer und Leitmeritzer Kirche war oder es erst später wurde,
wissen wir nicht anzugeben; nur soviel ist sicher, dass er am Schlusse des Jahres 1305
eine Domherrnstelle bei diesen Capiteln inne hatte. Nach dem Tode des Mag. Ulrich wurde
er im J. 1305 Prager Probst und mit päpstlicher Bewilligung vom 13. Jänner 1306 erhielt
er ferner die Anwartschaft auf die Probstei von Wyšehrad, die nach Peter von Aspelt am
1. April 1307 frei werden sollte. 6) Er nahm aber den Titel des Probstes von Wyšehrad und
des Kanzlers des Königreiches gleich an, so dass er sich schon im Mai 1306 „praepositus
s
Cod. dipl. Mor. VI, 43—45.
Reg. Boh. II, N. 1478, 1488. — Kopp (Geschichtsblätter aus der Schweiz I, 108, 109) gibt an, dass
Peter schon am 10. Sept. 1289 als oberster Schreiber Wenzels II. erwähnt wird, doch wird weder der
Inhalt noch der Ausstellungsort der Urkunde näher angegeben, und desshalb konnte sie auch nicht in
die Regesten aufgenommen werden.
Reg. Boh. II, N. 11, 1711. „ita ut deinceps rector eius, magister Petrus, prothonotarius regni Boemie
et canonicus nostre ecclesie Olomucensis et successor eius . . . prepositus ipsius ecclesie s. Petri sit."
Reg. Boh. II, N. 1724, 1725, 1752.
Reg. Boh. II, N. 1795.
5) Reg. Boh. II, N. 2074.
1)