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- s. 5: … Zeit zwischen 1192 bis 1194 erlangte er die Präpositur der Prager Kirche, blieb jedoch auch dann Kanzler, und zwar, wie es scheint,…
- s. 5: … vorkommt, sondern selbst in königl. Urkunden immer nur Probst der Prager Kirche genannt wird; doch wird während dieser Zeit (1197—1203) auch kein…
- s. 6: … mag. Alexander, welcher Prager Domherr war, vielleicht als Kanzler der Prager Kirche angesehen werden könnte und bei der Ausstellung jener zwei Schriftstücke…
- s. 7: … zuerst Probst von Wyšehrad und etwa seit 1204 Probst der Prager Kirche. Als Notar kommt in den Urkunden jener Zeit Benedikt, damals…
- s. 7: … böhmischen Hofkanzlei auf. In diesem Jahre erscheint Andreas, Probst der Prager Kirche, zum erstenmal als königl. Kanzler. 1) Diese Würde bekleidete er…
- s. 25: … dass er bald nach seiner Beförderung zum Kanzler Archidiacon der Prager Kirche und Olmützer Domherr wurde; später ward er zum päpstlichen Caplan…
- s. 28: … aus der Haft entlassen, worauf dann der Gottesdienst in der Prager Kirche wieder abgehalten werden durfte. Auch nach diesem für ihn unangenehmen…
- s. 41: … des Königs erhielt er auch damals eine Domherrenstelle bei der Prager Kirche. Die erste urkundliche Nachricht über Peter von Aspelt als Probst…
- s. 41: … Peter von Aspelt als Probst von Wysehrad und Canonicus der Prager Kirche haben wir vom 1. April 1297 in einer Bulle Bonifac…
- s. 45: … er bisher kein kirchliches Beneficium besass) eine Domherrnstelle bei der Prager Kirche und eine Praebende derselben Kirche, wenn sie frei ist und…
- s. 47: … auf Anrathen unseres Proto- notars vorläufig den alten Domdechant der Prager Kirche auf den bischöflichen Stuhl erhob, um ihm nach dem wahrscheinlich…
- s. 47: … Petruša, nach deren Tode der eben erwähnte Angelus Domherr der Prager Kirche wurde.3) Nach der unten angeführten Bulle des Papstes Innocenz IV.…
- s. 48: … gezeugt hat, als er eine Domherrnstelle und Präbende bei der Prager Kirche erhielt und bevor er den Grad eines Subdiaconus erlangte. Neben…
- s. 52: … erzeugt hat, bevor er eine Domherrnstelle und Präbende bei der Prager Kirche und den Grad eines Subdiacons erlangt hatte. Der Olmützer Bischof…
Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 7
malige Kanzleiwesen von Böhmen ein verlässliches Urtheil zu fällen; doch hat von allen
Kombinationen diejenige die grösste Wahrscheinlichkeit für sich, welche annimmt, dass nach
Niederlegung der Kanzlerwürde von Florian diese an Christan, den angeblichen Verfasser
der bekannten Legende vom heil. Wenzel, und später (etwa 1205) an den Notar Rapoto ge-
langte. Cristan, Christann war zuerst Probst von Wyšehrad und etwa seit 1204 Probst der
Prager Kirche. Als Notar kommt in den Urkunden jener Zeit Benedikt, damals Prager Dom-
herr, vor, und zwar seit 1204.
Mit dem Jahre 1211 klären sich die Verhältnisse in der böhmischen Hofkanzlei
auf. In diesem Jahre erscheint Andreas, Probst der Prager Kirche, zum erstenmal als
königl. Kanzler. 1) Diese Würde bekleidete er bis zu seiner Wahl zum Prager Bischof
(22. Nov. 1215). Ob dieser Andreas identisch ist mit dem Träger eines gleichen Namens,
der im J. 1201 Probst von Bunzlau war, später vielleicht Probst von Mělník wurde und
damit nach der Sitte der damaligen Zeit noch eine Domherrenstelle bei der Prager Kirche
verband, lässt sich bestimmt nicht behaupten, aber es ist höchst wahrscheinlich. Als Prager
Probst wird Andreas bereits im J. 1207 genannt, was jedoch mit der Nachricht, dass Christan
noch im J. 1208 Prager Probst war, nicht vereinbart werden kann.
Während der Kanzlerschaft des Andreas begegnen uns als notarii curiae die Namen
Benedikt und Engelschalk, Peter, Udalrich und Wojslaw, von denen der erste mit dem schon
früher erwähnten Benedikt sicher identisch ist, der zweite als Wyšehrader Domherr, regis
scriba und protonotarius nicht bloss unter diesem Kanzler, sondern auch später angeführt
wird, die drei letzten jedoch nur je einmal vorkommen.
Nach der Besteigung des Prager Bischofsitzes durch Andreas wurde zum Prager Dom-
probst und königl. Hofkanzler der Prager Domherr Eppo befördert, der jedoch die Kanzlerwürde
nur eine kurze Zeit bekleidet zu haben scheint, indem er uns in dieser Eigenschaft nur in
zwei Urkunden entgegentritt, und zwar in einer Plasser vom Könige Přemysl Ottokar I. aus-
gestellten als Datar und in einer Mühlhausener als Zeuge. Beide Urkunden sind vom Monate
Juni 1216.2) Aber schon im Herbste dieses Jahres brach der bekannte erbitterte Streit
zwischen dem böhmischen Könige und dem neuen Prager Bischofe aus. Zur Partei des letzteren
schlug sich der Prager Domprobst und Hofkanzler Eppo ; und dies war wol der Grund, weshalb
er seinen Kanzlerposten entweder verloren oder aufgegeben hat. Dies ist wahrscheinlich
schon im J. 1216 oder 1217 geschehen; aber ein Nachfolger Eppo's in der Kanzlerwürde, der
als Prager Domprobst noch im J. 1240 vorkommt, wird erst im J. 1219 genannt. 3) Es ist
Benedikt, Probst von Leitmeritz, den wir mit dem oben erwähnten Prager Domherrn und
königl. Notar, der später auch Archidiakon von Bilin wurde, für identisch halten. Auf seine
diplomatische Befähigung und Gewandtheit darf man aus dem Umstande schliessen, dass er
von den Markgrafen Wladislaw und der Gesammtheit der Barone und des Adels von Böhmen
an den röm. König Friedrich II. abgeschickt wurde (1216, Juli), um die Bestätigung der Wahl
von Přemysl Ottokars erstgeborenem Sohne Wenzel zum böhmischen Könige zu erwirken, was
1) Reg. Boh. I, N 525.
Reg. Boh. I, N. 566, 567.
3) Daselbst I, 610.
2)