z 63 stránek
Titel
1
2
Edice
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
- s. 5: … Zeit zwischen 1192 bis 1194 erlangte er die Präpositur der Prager Kirche, blieb jedoch auch dann Kanzler, und zwar, wie es scheint,…
- s. 5: … vorkommt, sondern selbst in königl. Urkunden immer nur Probst der Prager Kirche genannt wird; doch wird während dieser Zeit (1197—1203) auch kein…
- s. 6: … mag. Alexander, welcher Prager Domherr war, vielleicht als Kanzler der Prager Kirche angesehen werden könnte und bei der Ausstellung jener zwei Schriftstücke…
- s. 7: … zuerst Probst von Wyšehrad und etwa seit 1204 Probst der Prager Kirche. Als Notar kommt in den Urkunden jener Zeit Benedikt, damals…
- s. 7: … böhmischen Hofkanzlei auf. In diesem Jahre erscheint Andreas, Probst der Prager Kirche, zum erstenmal als königl. Kanzler. 1) Diese Würde bekleidete er…
- s. 25: … dass er bald nach seiner Beförderung zum Kanzler Archidiacon der Prager Kirche und Olmützer Domherr wurde; später ward er zum päpstlichen Caplan…
- s. 28: … aus der Haft entlassen, worauf dann der Gottesdienst in der Prager Kirche wieder abgehalten werden durfte. Auch nach diesem für ihn unangenehmen…
- s. 41: … des Königs erhielt er auch damals eine Domherrenstelle bei der Prager Kirche. Die erste urkundliche Nachricht über Peter von Aspelt als Probst…
- s. 41: … Peter von Aspelt als Probst von Wysehrad und Canonicus der Prager Kirche haben wir vom 1. April 1297 in einer Bulle Bonifac…
- s. 45: … er bisher kein kirchliches Beneficium besass) eine Domherrnstelle bei der Prager Kirche und eine Praebende derselben Kirche, wenn sie frei ist und…
- s. 47: … auf Anrathen unseres Proto- notars vorläufig den alten Domdechant der Prager Kirche auf den bischöflichen Stuhl erhob, um ihm nach dem wahrscheinlich…
- s. 47: … Petruša, nach deren Tode der eben erwähnte Angelus Domherr der Prager Kirche wurde.3) Nach der unten angeführten Bulle des Papstes Innocenz IV.…
- s. 48: … gezeugt hat, als er eine Domherrnstelle und Präbende bei der Prager Kirche erhielt und bevor er den Grad eines Subdiaconus erlangte. Neben…
- s. 52: … erzeugt hat, bevor er eine Domherrnstelle und Präbende bei der Prager Kirche und den Grad eines Subdiacons erlangt hatte. Der Olmützer Bischof…
Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 47
47
Urkunden für Mähren beglaubigt, 1) d. h. bis zu jener Zeit, wo der neue böhmische Kanzler
Peter von Aspelt die ganze Leitung der Hofkanzlei an sich zieht, so dass die beiden Proto-
notare in den Hintergrund gedrängt werden. Was die persönlichen Verhältnisse des Proto-
notars Johann anbelangt, so können wir mit Bestimmtheit nur sagen, dass er im J. 1269
Probst von Sadská, im J. 1273 Domherr der Prager und im J. 1281 auch der Olmützer
Kirche war, da er im letztgenannten Jahre vom Capitel zum Wähler des Bischofs bestimmt
wurde. Im J. 1287 wird er auch Wyšehrader Domherr genannt und seit diesem Jahre kommt
er auch in den Urkunden als Prager Scholasticus nicht selten vor. Zum J. 1293 erfahren wir
dass er dem Pfarrer bei St. Aegidius in Prag eine Summe Geldes schuldig war, von der
dieser 2 Mark der Prager Kirche, 10 Mark zum Baue des Chores der St. Aegidikirche und
den Rest zu seinem Seelgeräth bestimmte, welches nach Gutdünken des Probstes Johann, der
neben dem Prager Probste Ulrich zum Testamentsexecutor ernannt wurde, bemessen werden
sollte. Von dem Einfluss des Protonotars Johann an dem Hofe des böhmischen Königs,
Wenzel II., dürfte die Nachricht des Domherrn Franz Zeugenschaft geben, die besagt, dass
Wenzel II. nach dem Tode des Bischofs Thobias seinen Bruder und Wyšehrader Probst
Johann zum Prager Bischofe einsetzen wollte, dass er jedoch auf Anrathen unseres Proto-
notars vorläufig den alten Domdechant der Prager Kirche auf den bischöflichen Stuhl erhob,
um ihm nach dem wahrscheinlich baldigen Ableben desselben den noch jugendlichen Bruder
nachfolgen zu lassen. Die letzte direkte Nachricht über den Protonotar Johann haben wir
vom 27. October 1300, nach welchem Datum uns jedoch weitere Nachrichten über ihn fehlen. 2)
3. Mag. Peter, der Sohn des Angelus. — Als Mag. Welislaw im Herbste 1289 das
Protonotariat für Böhmen aufgab, trat an dessen Stelle Mag. (Peter, der Sohn des Angelus,
in die Hofkanzlei ein, welcher bis zum Jahre 1306 das Amt des Protonotars für Böhmen
bekleidete. Peter war der Sohn des Angelus von Pontecurvo und der Petruša, nach deren
Tode der eben erwähnte Angelus Domherr der Prager Kirche wurde.3) Nach der unten
angeführten Bulle des Papstes Innocenz IV. zu urtheilen, war Peter sicher vor dem J. 1253
geboren, womit auch die Nachricht leicht in Uibereinstimmung zu bringen ist, dass ihm schon
1)
Mag. Johann, Probst von Sadská, wird wol bereits im J. 1283 (6. Nov.) als Protonotar angeführt (Reg.
Boh. II, N. 1301; Cod. dipl. Mor. IV, 280); doch sind wir überzeugt, dass diese Urkunde in jenes
Jahr gar nicht gehört. Wir wollen sie nicht für unecht erklären, da wir das Original, welches nach
Bočeks Citat noch vorhanden ist, nicht gesehen haben. Gegen das Jahr 1283 streitet einmal das vorzeitige
Vorkommen des Probstes von Sadská als Protonotar, dann der Titel Wenzels II., der vor dem J. 1285
nur in dieser Urkunde „rex Boemiae und marchio Moraviae“, sonst aber immer „dominus et heres
Boemie et marchionatus Moraviae“ lautet, und schliesslich bieten auch die Zeugen gewisse Schwierig-
keiten, die schon Dudik nicht entgangen sind. (Vergl. Mährens allg. Gesch. VII, S. 73 und 94 ff.)
Wir glauben also, dass die Urkunde entweder erst in das J. 1285 oder später zu setzen oder dass sie
unecht ist.
Reg. Boh. II, N. 635, 849, 1236, 1301, 1410, 1693, 1748, 1865. — Chronicon Francisci can. Prag. Ss. rer.
Boh. II. 66.
Der Papst Innocenz IV. befiehlt dem Domdechant von Passau dafür Sorge zu tragen (1253, 28. Jul.),
dass dem Cleriker der Prager Diöcese Angelus de Pontecurvo, der über seinen Befehl zum Wyšehrader
Domherrn aufgenommen wurde, die durch das Ableben des Domherrn Uscalc erledigte Präbende ange-
wiesen werde. (Reg. Boh. I, N. 1339.)