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- s. 5: … Zeit zwischen 1192 bis 1194 erlangte er die Präpositur der Prager Kirche, blieb jedoch auch dann Kanzler, und zwar, wie es scheint,…
- s. 5: … vorkommt, sondern selbst in königl. Urkunden immer nur Probst der Prager Kirche genannt wird; doch wird während dieser Zeit (1197—1203) auch kein…
- s. 6: … mag. Alexander, welcher Prager Domherr war, vielleicht als Kanzler der Prager Kirche angesehen werden könnte und bei der Ausstellung jener zwei Schriftstücke…
- s. 7: … zuerst Probst von Wyšehrad und etwa seit 1204 Probst der Prager Kirche. Als Notar kommt in den Urkunden jener Zeit Benedikt, damals…
- s. 7: … böhmischen Hofkanzlei auf. In diesem Jahre erscheint Andreas, Probst der Prager Kirche, zum erstenmal als königl. Kanzler. 1) Diese Würde bekleidete er…
- s. 25: … dass er bald nach seiner Beförderung zum Kanzler Archidiacon der Prager Kirche und Olmützer Domherr wurde; später ward er zum päpstlichen Caplan…
- s. 28: … aus der Haft entlassen, worauf dann der Gottesdienst in der Prager Kirche wieder abgehalten werden durfte. Auch nach diesem für ihn unangenehmen…
- s. 41: … des Königs erhielt er auch damals eine Domherrenstelle bei der Prager Kirche. Die erste urkundliche Nachricht über Peter von Aspelt als Probst…
- s. 41: … Peter von Aspelt als Probst von Wysehrad und Canonicus der Prager Kirche haben wir vom 1. April 1297 in einer Bulle Bonifac…
- s. 45: … er bisher kein kirchliches Beneficium besass) eine Domherrnstelle bei der Prager Kirche und eine Praebende derselben Kirche, wenn sie frei ist und…
- s. 47: … auf Anrathen unseres Proto- notars vorläufig den alten Domdechant der Prager Kirche auf den bischöflichen Stuhl erhob, um ihm nach dem wahrscheinlich…
- s. 47: … Petruša, nach deren Tode der eben erwähnte Angelus Domherr der Prager Kirche wurde.3) Nach der unten angeführten Bulle des Papstes Innocenz IV.…
- s. 48: … gezeugt hat, als er eine Domherrnstelle und Präbende bei der Prager Kirche erhielt und bevor er den Grad eines Subdiaconus erlangte. Neben…
- s. 52: … erzeugt hat, bevor er eine Domherrnstelle und Präbende bei der Prager Kirche und den Grad eines Subdiacons erlangt hatte. Der Olmützer Bischof…
Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 25
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Nach dieser kurzen Darstellung des Verhältnisses der böhm. Kanzler zu der Hof-
kanzlei in den ersten 12 Jahren Přemysl Ottokars Regierung wenden wir unsere Aufmerk-
samkeit wieder der Kanzleithätigkeit des Mag. Peter zu. Der neue Probst von Wyše-
hrad und Kanzler des Königreichs Böhmen gab seinen Dienst in der Hofkanzlei nicht auf,
im Gegentheil scheint er die Leitung der letzteren noch energischer in die Hand genommen
zu haben, und zwar in der Weise, dass er die Führung der Kanzleigeschäfte der böhmischen
Länder ausschliesslich übernahm, jene der österreichischen Länder hingegen dem Mag.
Ulrich überliess. Vor der Erhebung Peters zum Wyšehrader Probst unterzeichneten gewöhnlich
beide Notare die Urkunden gemeinschaftlich, nach derselben fertigt die böhmischen und
mährischen Diplome der Kanzler Peter, jene für die österreichischen Länder der Protonotar
Ulrich aus. Die Geschäftstheilung nach diesen Territorien ist so consequent durchgeführt,
dass der Kanzler Peter, selbst wenn er bei der Ausstellung einer Urkunde für öster-
reichische Länder zugegen war, nicht als Mitdatar der Urkunde sondern nur als Zeuge
vorkommt. Nur einmal kommen neben ihm als Mitfertiger eines böhmischen Diploms Mag.
Ulrich und der Protonotar der böhm. Königin Mag. Gottfried vor. Diese Ausnahme kann
man jedoch durch die Solennität des Aktes — es ist die Bestätiguug der Gründung des
Klosters Frauenthal und Uibertragung der Advocatie über dasselbe der Königin Kunigunde
— erklären, dem ungewöhnlich viele Zeugen beiwohnten und den man auch auf diese Weise
auszeichnen wollte. 1) Mag. Peter versah als Kanzler die Leitung der böhmisch-mährischen
Abtheilung der Hofkanzlei bis zum Herbst des Jahres 1273, in welcher Zeit neben ihm
der Hofnotar Mag. Heinrich böhmische und mährische Urkunden zu unterzeichnen anfängt;
um die Mitte des J. 1274 tritt jedoch der Probst Peter gänzlich zurück, so dass wir nach
dem 5. Juli des genannten Jahres nur noch eine Ottokarische Urkunde von ihm beglaubigt
finden. Es ist der Immunitätsbrief für die Unterthanen des Wyšehrader Probstes in der
Umgebung von Leitmeritz, wodurch sich vielleicht auch das Vorkommen des Probstes als
Datars erklären lässt (Reg. Boh. II, N. 1092).
Was die späteren persönlichen Verhältnisse des Mag. Peter anbelangt, so finden wir,
dass er bald nach seiner Beförderung zum Kanzler Archidiacon der Prager Kirche und
Olmützer Domherr wurde; später ward er zum päpstlichen Caplan erhoben, auch die Präpo-
situr des Kremsierer Capitels wurde ihm zu Theil. 2) Von dem Vertrauen, dessen er sich in
höheren Kreisen erfreute, gibt Zeugniss seine Wahl zum Mitexecutor des Testamentes des
Bischofs Bruno, wozu er von diesem neben dem Könige Ottokar, dem Domdechant, Dom-
probst und Archidiacon von Olmütz bestellt wurde. Uiber seine Verwendbarkeit drückt
1) Reg. Boh. II, N. 634.
Wenn wir einer Formel in dem Formelbuche des Zdeněk von Třebič (Reg. Boh. II, N. 2453) trauen
dürfen, so wurde Mag. Petr in die Zahl der päpstlichen Capläne durch Papst Clemens IV. aufgenom-
men und zwar durch eine am 22. Juli in Viterbo ausgestellte Bulle. Dies würde auf die J. 1266—1268
hindeuten. In Urkunden wird er jedoch als päpstlicher Caplan erst im Sept. 1273 genannt (Reg. II,
N. 834), es dürfte also die Ertheilung dieses Titels in die J. 1266—1269 fallen. — Als Olmützer Dom-
herr wird er in dem Testament des Bischofs Bruno ddto 1267 20. Nov. erwähnt, indem er zum Mit-
executor desselben bestimmt wurde (Reg. Boh. II, 571); als Probst von Kremsier treffen wir ihn erst
im J. 1284 an. (Reg. Boh. II, N. 1320.)
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