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Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 16
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Jul. 1262, wo der König ausdrücklich sagt, dass er, die Treue und die Dienste seines getreuen
Capellans Prisnobor vor Augen habend, über dessen Bitte der Wyšehrader Kirche das Patro-
natsrecht der Kirche in Budeč verleiht, und eine Urkunde der Prager Domkirche, in welcher
der König Přemysl Ottokar II. über Bitte seines geliebten Capellans und Prager Dom-
scholasters dem dieser Kirche gehörigen Orte Hněwčowic das Marktrecht und andere Freiheiten
gewährt. 1) Das letztemal finden wir den Prisnobor am 28. Mai 1268 genannt.2)
2. Magister Wilhelm. Nach Přisnobors Rücktritte vom Schauplatze seiner notariellen
Thätigkeit hat Přemysl sein Kanzleiwesen einem Magister Namens Wilhelm übertragen, der in
dieser Eigenschaft am Anfange des Jahres 1250 zum erstenmal genannt wird, wenn wir die
Urkunden vom 14. Jan. und 17. Nov. 1249 ausser Acht lassen. 3) Uiber die frühere Stellung
des Mag. Wilhelm sind wir nicht unterrichtet, indessen ist so viel gewiss, dass er zu seinem
Amte eine bessere Vorbildung und mehr Geschicklichkeit mitbrachte als sein Vorgänger.
Nach Uibernahme der Leitung von Premysl Ottokars Hofkanzlei stand er derselben fast durch
zwei Jahre wie die früheren mährischen Hofnotare allein vor, da alle Urkunden aus den Jahren
1250 und 1251 nur von ihm gefertigt sind. Erst als Přemysl Ottokar auch Oesterreich
erworben hatte, nahm er in seine Hofkanzlei einen Mann auf, der in der Hofkanzlei des letzten
Babenbergers angestellt war, nämlich den Protonotar Friedrichs II. Gotschalk, welcher schon
die erste Urkunde, die wir von Ottokar als Herzog von Oesterreich besitzen, neben dem Ma-
gister Wilhelm als Datar unterzeichnet. 4) Trotz dem, dass Ottokar den Gotschalk in seine
Kanzlei aufnahm, blieb doch Mag. Wilhelm der Leiter derselben nicht bloss für Mähren,
sondern auch für die österreichischen Länder; denn alle Urkunden, die wir aus den Jahren
1252 und 1253 von Premysl Ottokar haben und die die Ausfertigung des Notars tragen,
nennen nur den Mag. Wilhelm als Aussteller, ob sie nun für Oesterreich oder für Mähren bestimmt
waren. Zwar tritt uns bei den ersten vom Premysl Ottokar als Herzog von Oesterreich aus-
gestellten Urkunden der Umstand entgegen, dass die Ausfertigung des Notars sehr häufig
fehlt; doch bringen wir diese Erscheinung mit der Hast der Geschäfte in Verbindung und
glauben nicht, wie Lorenz vermuthet, dass die Ursache davon die war, dass man im Beginne
der neuen Herrschaft nicht sogleich über die Organisation der landesfürstlichen Kanzlei feste
Reg. Boh. II, N. 376, 402.
Daselbst II, N. 616.
Reg. Boh. I, N. 1226. Diese Urkunde ist in Brünn ausgestellt; es ist aber uicht wahrscheinlich, dass
sich Ottokar damals in Brünn aufgehalten hat. Nach unverdächtigen Zeugnissen weilte am Ende
des Jahres (11. Dec.) 1248 König Wenzel I. in Brünn; hier sammelte er die Streitkräfte gegen seinen
Sohn Přemysl und zog mit denselben — sie bestanden aus Böhmen, Oesterreichern und Ungarn — aus
Mähren gegen seinen Sohn, so dass er sich am 13. Febr. 1249 der Burg Wyšehrad bemächtigen konnte,
ohne dass er es jedoch gewagt hat Prag anzugreifen, das von den Aufständischen vertheidigt wurde.
Es wäre eine sonderbare Kriegsführung, wenn Premysl die Möglichkeit gegeben worden wäre, sich im
Rücken des väterlichen Heeres so frei bewegen zu können. (Wenceslai I. regis Historia. Pertz Ss. IX,
167). Wenn wir jedoch die Urkunde vom 14. Jan. 1249 in das nächstfolgende Jahr versetzen müssen,
so ist es nothwendig auch die Urkunde vom 17. Nov. 1249 (Reg. I, N. 1240) in das nächstfolgende
Jahr zu verlegen, da sie die erstere voraussetzt. Die weitere Folge ist, dass uns der Notar Mag. Wil-
helm erst am 3. Febr. 1250 zum erstenmale begegnen würde.
4) Reg. Boh. 1, 1279.
1)