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Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 19
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seit dieser Zeit alle Urkunden Wenzels I. nur die Ausfertigung desselben tragen. Der Hofnotar
Herbord blieb nach Wenzels Tode nicht in der böhm. Hofkanzlei und kommt nur noch einmal
als Zeuge in der Eigenschaft eines Prager Domherrn in einer Urkunde Premysl Ottokars II.
vom 12. Mai 1255 vor, 1) da wir kaum annehmen dürfen, dass der gleichnamige Olmützer Dom-
dechant und später Domprobst mit ihm identisch ist. Doch scheint Premysl Ottokar aus der
Hofkanzlei seines Vaters (vielleicht neben andern niederen Beamten) den Notar Arnold in seinen
Dienst aufgenommen zu haben. In der Hofkanzlei Wenzels I. finden wir nämlich laut einer
Wyšehrader Urkunde vom 12. Apr. 1252 2) einen Notar Arnold. Die Existenz dieser Persönlich-
keit in der königl. Hofkanzlei bestätigt auch eine Urkunde des Bischofs Bruno ddto 25. Jän.
1253, in welcher ein Streit zwischen dem Oslawaner Kloster und Arnold, dem Notar des
böhm. Königs, über die Kirche in Neukirch (Nova ecclesia) in der Weise entschieden wird,
dass Arnold die Kirche für die Zeit seines Lebens behalten, das Patronatsrecht aber dem
Kloster gehören soll. Es ist nun höchst wahrscheinlich, dass dieser Arnold, der offenbai
eine niederere Stellung als Herbord in der böhm. Hofkanzlei hatte, in dieser Stellung auch
nach Ottokars Thronbesteigung verblieb. Er ist wol eine und dieselbe Person mit dem
königlichen Capellan und Olmützer Domherrn Arnold, der am 17. Aug. 1254 erwähnt wird. 3)
Am 7. Juni 1255 begegnet uns „Arnoldus notarius" als Zeuge in einer vom Könige Přemysl
Ottokar dem Prager Kreuzherrnhospital ertheilten Bestätigungsurkunde über die Schenkung
des Dorfes Cernuc. 4) Die erste Ausfertigung einer Urkunde vom Hofnotar Arnold fällt in
die erste Hälfte des Monates December 1255; 5) in derselben wird er als Magister angeführt.
Dieses Schriftstück wurde für das Kloster Kremsmünster ausgestellt. Das nächstemal er-
scheint er als Datar am 1. Jänner 1256 in der Bestätigung von Boček's von Berneck Testa-
ment, *) wo er noch bloss Notar heisst. Aber seit März desselben Jahres (1256) 7) führt er
neben dem Mag. Wilhelm den Titel "protonotarius ducis Austriae" und fertigt seit dieser Zeit
unter derselben Benennung, aber nicht selten auch mit der Bezeichnung notarius in unregel-
mässiger Abwechslung allein oder mit Mag. Wilhelm gemeinschaftlich die Urkunden aus. Es
ist offenbar, dass er um die Mitte des Jahres 1255 an die Stelle Gotschalks befördert wurde,
und dass ihm mehr die Besorgung der Kanzleigeschäfte für Oesterreich oblag, worauf schon
der oben erwähnte Titel protonotarius ducis Austriae hindeutet. Indessen konnte es kaum
ausbleiben, dass ihm in einer Kanzlei, wo damals noch keine strikte Eintheilung der Agenda
nach Territorien vorhanden war, nicht selten auch die Ausfertigung von Urkunden für
Böhmen und Mähren zufiel, was jedoch in der Regel in Gemeinschaft mit Mag. Wilhelm
zu geschehen pflegte, der offenbar den Vorrang hatte, da er immer an erster Stelle genannt
wird. In demselben Jahre (1256) kam Mag. Arnold in den Besitz der Pfarre Hollabrunn,
Reg. II, N. 56.
Reg. I, N. 1302.
2) Reg. Boh. II, 40.
*) Reg. Boh. II, 2663.
s)
Reg. Boh. II, N. 77.
6)
Reg. Boh. II, N. 86.
1) Daselbst II, Nr. 94.
1)
3*)