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Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
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Stift Klosterbruck ausgefertigten Urkunde Zdislaw (Stizlaus) als Probst von Wyšehrad und
Kanzler des böhm. Herzogs erwähnt findet, 1) so liegt die Vermuthung nahe, dass gegen die
Echtheit dieser Schriftstücke nicht unberechtigte Bedenken erhoben werden können. Die
Klosterbrucker Urkunde müssen wir ohne weiters für falsch erklären. Die Wyšehrader Privile-
gien lassen wol die Erklärung des Umstandes, dass gleichzeitig zwei Kanzler vorkommen,
in der Weise zu, dass mag. Alexander, welcher Prager Domherr war, vielleicht als Kanzler
der Prager Kirche angesehen werden könnte und bei der Ausstellung jener zwei Schriftstücke
aus dem Grunde verwendet wurde, damit der Kanzler Florian nicht als Miturheber von Ur�
kunden erscheine, die ihn und sein Capitel betrafen; indessen überzeugt uns die nähere
Untersuchung des Inhaltes, dass diese Schriftstücke in der uns erhaltenen Form einer spä-
teren Zeit angehören.
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Während der Kanzlerschaft Florians finden wir in der herzoglichen Kanzlei als
Notare einen gewissen Heinrich (cc. 1182)2) und Rapoto (Rabodo) seit 1192 beschäftigt;3)
der letztere wird auch einfach scriba genannt.
In dem ersten Decennium des XIII. Jahrhundertes sind die Namen der in der k. Kanzlei
beschäftigten Persönlichkeiten so durcheinander geworfen, dass es schwer wird sich in dem
Gewirre der Widersprüche zurechtznfinden und das rechte Verhältniss zu bestimmen. In
der verdächtigen Urkunde des Klosters Ossek vom J. 1203 (April 24) lesen wir unter den
Zeugen und als Datar den Wyšehrader Probst und k. Hofkanzler Cristannus, als Schreiber
Benedikt und als Sigillator Anselm. 4) Eine gleichfalls verdächtige Urkunde vom 20. Juni
desselben Jahres, welche der König Premysl Ottokar I. dem Kloster Hradišt in Mähren
gegeben haben soll, nennt als Datar Arnoldus, angeblich Probst von Wyšehrad und Kanzler
des Königs, 5) und eine echte undatirte aber etwa aus dem J. 1204 herrührende Urkunde
zählt unter den Zeugen den Cristannus, Probst der Prager Kirche und Kanzler des Königs,
und Benedikt, den königl. Notar und Domherrn derselben Kirche auf. 5) Dieser kommt in
gleicher Eigenschaft unter den Zeugen der unechten Urkunde des Klosters Ostrow (17. Jän.
1205) vor ; als Datar wird in diesem Schriftstücke Rapoto angeführt, dem der Titel Hofkanzler
beigelegt wird. ") Dieser ist auch der Datar einer für die Olmützer Kirche im J. 1207 aus-
gestellten aber nicht tadellosen Urkunde; er heisst in derselben jedoch nur Notar; s) aber in
einer andern Urkunde des Plasser Klosters von demselben Jahre hat er den Titel Kanzler.9)
Eine Osseker Urkunde v. J. 1207 führt als Kanzler Benedikt an, und eine andere Urkunde
desselben Stiftes vom 25. Apr. des folgenden Jahres (1208) nennt den Kanzler Christian als
Datar. 1°) Nach diesen lückenhaften sich widersprechenden Daten ist es schwer über das da-
1) Reg. Boh. I, 424.
Daselbst N. 374.
3) Daselbst N. 411, 413, 445.
5)
Regesta Boh. I, N. 470.
Daselbst I, N. 471.
6) Daselbst. N. 485.
1) Daselbst I, N. 489.
Daselbst I, N. 501.
*
Daselbst I, N. 505.
10) Daselbst I, N. 504, 510.
2)
5)
sv