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- s. 24: … wird Wladislaw noch einmal Probst von Wyšehrad und Kanzler des Königreichs Böhmen genannt. 4) Im Besitze der Wyšehrader Präpositur blieb Wladislaw bis…
- s. 25: … zu. Der neue Probst von Wyše- hrad und Kanzler des Königreichs Böhmen gab seinen Dienst in der Hofkanzlei nicht auf, im Gegentheil…
- s. 27: … dem Decan an der Spitze, dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, Prager und Olmützer Domherrn und Pfarrer zu Gors, ihrem Mitbruder…
- s. 28: … unangenehmen Zwischenfalle behielt Mag. Heinrich den Titel des Protonotars des Königreichs Böhmen; dies erfahren wir aus einer Urkunde des Markgrafen von Brandenburg…
- s. 28: … neuen Schiedsrichtern kommt auch der Wyšehrader Domherr und Protonotar des Königreichs Böhmen Mag. Heinrich vor. 1) Dies ist die letzte Erwähnung von…
- s. 28: … der St. Thomaskirche, welches früher dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, gehörte. In dem darüber ausgestellten Schriftstücke heisst es: "domum quondam…
- s. 30: … in böhmische Dienste treten, im J. 1270 zum Protonotar des Königreichs Böhmen avanciren und Pfarrer von Gors werden. Aus diesem muss man…
- s. 37: … herr Mag. Heinrich (im J. 1279) den Titel Protonotar des Königreichs Böhmen fortführen, dass jedoch keine Spur der wirklichen Theilnahme derselben an…
- s. 45: … Jahres als Probst von Wyšehrad und Prag und Kanzler des Königreichs Böhmen eine Urkunde datirt. Der Mangel an Urkunden, die von dem…
- s. 46: … Domherr von Prag, Wyšehrader und Olmütz schreibt. Als Protonotar des Königreichs Böhmen be- glaubigt er allein die Urkunden Wenzels II., ob sie…
- s. 48: … wird. Seit dieser Zeit unterzeichnet Mag. Peter als Protonotar des Königreichs Böhmen alle bis zum 4. Mai 1297 für Böhmen ausgestellten königlichen…
Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 48
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vom Prager Bischofe Johann (gest. am 21. Oct. 1278) die Expectanz auf eine Domherrn-
stelle und Präbende in Sadská zugesichert ward. Als jedoch nach dem Tode des Domherrn
Rehwinus in Sadská eine Präbende erledigt war, bat Peter den Bischof Thobias um die ihm
gebührende Präbende und König Wenzel II. verwendete sich auch für ihn bei dem Bischofe.
Letzterer willfahrte der Bitte jedoch erst dann, als Peter durch Zeugen nachwies, dass ihm
keine Mackel bezüglich der Rechtmässigkeit der ehelichen Abstammung (die bezweifelt wurde)
anklebe, da ihn sein Vater Angelus mit Petruša, mit der er eine legitime Ehe einging, früher
gezeugt hat, als er eine Domherrnstelle und Präbende bei der Prager Kirche erhielt und
bevor er den Grad eines Subdiaconus erlangte. Neben der Verleihung der Präbende erklärte
ihn der Bischof zugleich für den Sprossen einer legitimen Ehe. 1) Dies ist am 26. September
1287 geschehen. Wir erfahren aber auch, da, dass sich der König für Peter verwendete,
woraus wir schliessen, dass er demselben in irgend einer Weise näher stand. Es wird daher
die Vermuthung nicht gewagt sein, wenn wir sagen, dass er schon damals in der königl.
Hofkanzlei beschäftigt war. Im Herbste 1289 wurde ihm die Leitung der böhmischen Ab-
theilung der Hofkanzlei übertragen. Am 23. August dieses Jahres datirte eine Urkunde
Wenzels II. noch der Protonotar Welislaw, am 21. December desselben Jahres beglaubigt
schon Mag. Peter als Protonotar 2) eine Urkunde desselben Herrschers, bei welcher Gelegen-
heit Mag. Peter auch Wyšehrader Domherr genannt wird. Seit dieser Zeit unterzeichnet
Mag. Peter als Protonotar des Königreichs Böhmen alle bis zum 4. Mai 1297 für Böhmen
ausgestellten königlichen Urkunden. Mittlerweile wurde er wahrscheinlich im J. 1291 Prager,
1294 Breslauer und spätestens im J. 1296 auch Olmützer Domherr. Zu Anfang des letzteren
Jahres war er bereits Pfarrer bei St. Peter in Brünn und nachdem diese Kirche zu einer
Collegiatkirche erhoben war, wurde er Probst des bei ihr gestifteten Capitels. 3) Seit jener
Zeit schreibt er sich „protonotarius regni et praepositus Brunnensis“.4) Im J. 1298 wird der
Protonotar Mag. Peter unter den Mitgliedern des Bunzlauer Capitels erwähnt; °) ob er aber
schon damals Canonicus der Krakauer und Leitmeritzer Kirche war oder es erst später wurde,
wissen wir nicht anzugeben; nur soviel ist sicher, dass er am Schlusse des Jahres 1305
eine Domherrnstelle bei diesen Capiteln inne hatte. Nach dem Tode des Mag. Ulrich wurde
er im J. 1305 Prager Probst und mit päpstlicher Bewilligung vom 13. Jänner 1306 erhielt
er ferner die Anwartschaft auf die Probstei von Wyšehrad, die nach Peter von Aspelt am
1. April 1307 frei werden sollte. 6) Er nahm aber den Titel des Probstes von Wyšehrad und
des Kanzlers des Königreiches gleich an, so dass er sich schon im Mai 1306 „praepositus
s
Cod. dipl. Mor. VI, 43—45.
Reg. Boh. II, N. 1478, 1488. — Kopp (Geschichtsblätter aus der Schweiz I, 108, 109) gibt an, dass
Peter schon am 10. Sept. 1289 als oberster Schreiber Wenzels II. erwähnt wird, doch wird weder der
Inhalt noch der Ausstellungsort der Urkunde näher angegeben, und desshalb konnte sie auch nicht in
die Regesten aufgenommen werden.
Reg. Boh. II, N. 11, 1711. „ita ut deinceps rector eius, magister Petrus, prothonotarius regni Boemie
et canonicus nostre ecclesie Olomucensis et successor eius . . . prepositus ipsius ecclesie s. Petri sit."
Reg. Boh. II, N. 1724, 1725, 1752.
Reg. Boh. II, N. 1795.
5) Reg. Boh. II, N. 2074.
1)