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- s. 24: … wird Wladislaw noch einmal Probst von Wyšehrad und Kanzler des Königreichs Böhmen genannt. 4) Im Besitze der Wyšehrader Präpositur blieb Wladislaw bis…
- s. 25: … zu. Der neue Probst von Wyše- hrad und Kanzler des Königreichs Böhmen gab seinen Dienst in der Hofkanzlei nicht auf, im Gegentheil…
- s. 27: … dem Decan an der Spitze, dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, Prager und Olmützer Domherrn und Pfarrer zu Gors, ihrem Mitbruder…
- s. 28: … unangenehmen Zwischenfalle behielt Mag. Heinrich den Titel des Protonotars des Königreichs Böhmen; dies erfahren wir aus einer Urkunde des Markgrafen von Brandenburg…
- s. 28: … neuen Schiedsrichtern kommt auch der Wyšehrader Domherr und Protonotar des Königreichs Böhmen Mag. Heinrich vor. 1) Dies ist die letzte Erwähnung von…
- s. 28: … der St. Thomaskirche, welches früher dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, gehörte. In dem darüber ausgestellten Schriftstücke heisst es: "domum quondam…
- s. 30: … in böhmische Dienste treten, im J. 1270 zum Protonotar des Königreichs Böhmen avanciren und Pfarrer von Gors werden. Aus diesem muss man…
- s. 37: … herr Mag. Heinrich (im J. 1279) den Titel Protonotar des Königreichs Böhmen fortführen, dass jedoch keine Spur der wirklichen Theilnahme derselben an…
- s. 45: … Jahres als Probst von Wyšehrad und Prag und Kanzler des Königreichs Böhmen eine Urkunde datirt. Der Mangel an Urkunden, die von dem…
- s. 46: … Domherr von Prag, Wyšehrader und Olmütz schreibt. Als Protonotar des Königreichs Böhmen be- glaubigt er allein die Urkunden Wenzels II., ob sie…
- s. 48: … wird. Seit dieser Zeit unterzeichnet Mag. Peter als Protonotar des Königreichs Böhmen alle bis zum 4. Mai 1297 für Böhmen ausgestellten königlichen…
Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 46
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reservirt ihm der Papst die nächst vacante, die einem andern von Rechtswegen nicht zusteht.1)
In den letzten Jahren der Regierung Premysl Ottokars II. wurde Welislaw Landschreiber von
Böhmen, und um dieselbe Zeit auch Wyšehrader Domherr; denn in dieser Eigenschaft ent-
scheidet er einen Streit zwischen dem Wyšehrader Capitel und Herrn Poto von Riesenberg über
das Dorf Krč (?); auch soll er noch mit andern Schiedsrichtern einen Streit zwischen dem
Wyšehrader Probste und dem Capitel schlichten (Juli und August 1279). 2) Nach dem Tode
des Wyšehrader Domdechants Cuno war er Vicedecan dieses Capitels (1. Jun. 1282) 3) und
als er nach dem Regierungsantritte Wenzels II. Protonotar wurde (1283), erlangte er auch eine
Domherrnstelle bei dem Olmützer Capitel (1285), so dass er sich seit dieser Zeit Domherr
von Prag, Wyšehrader und Olmütz schreibt. Als Protonotar des Königreichs Böhmen be-
glaubigt er allein die Urkunden Wenzels II., ob sie nun für Böhmen oder Mähren bestimmt
waren, bis zum Herbste 1285. Am 18. November dieses Jahres beginnt jedoch Magister Jo-
hannes, Probst von Sadská, als Protonotar für Mähren mährische Urkunden zu unterzeichnen,
während Welislaw fortan nur böhmische Urkunden beglaubigt. Es ist um diese Zeit offenbar
eine Scheidung der Hofkanzlei in eine böhmische und eine mährische Abtheilung einge-
treten, so dass an der Spitze einer jeden dieser Abtheilungen ein Protonotar stand und
seine Abtheilung auch selbständig leitete. Was die Veranlassung zu dieser Massregel bot,
wissen wir nicht; eine leise Andeutung zur Lösung dieser Frage dürfte man vielleicht in der
Urkunde vom 16. Sept. 1282 finden, wo unter den Zeugen der Olmützer Probst mit dem un-
gewöhnlichen Titel „cancellarius Moraviae“ genannt wird.4) Steht diese Erscheinung nicht in
Verbindung mit der damaligen selbständigen Stellung der Markgrafschaft Mähren und hat
man im J. 1285 vielleicht nur gewissen in dieser Richtung laut gewordenen Wünschen Rechnung
getragen, als man die Hofkanzlei in zwei Abtheilungen getheilt hat? Leider können wir
diese Frage aus Mangel an Quellen nicht beantworten und müssen uns blos mit der Consta-
tirung des Factums begnügen.
Mag. Welislaw blieb an der Spitze der böhmischen Abtheilung der Hofkanzlei bis
zum Herbste 1289, wo er dem Magister Petrus Angeli Platz machte. Von seinen sonstigen
Lebensverhältnissen wissen wir nur soviel, dass ihm der König die St. Prokopikirche in Alt-
Brünn übertragen hat und dass er zwischen den Jahren 1298—1302 Prager Domdechant
war. Von seiner Weisheit und Biederkeit dürfte der Umstand zeugen, dass er häufig zum
Schiedsrichter und zum Testamentsexecutor gebeten wurde. 3)
2. Mag. Johannes, Protonotar von Mähren. Nach der Theilung der böhmischen Hof-
kanzlei stand der mährischen Abtheilung, wie oben bereits angedeutet wurde, Mag. Johannes,
Probst von Sadská, vor, welcher seit dem Herbste 1285 bis Ende April 1297 alle königlichen
2)
3
1) Reg. Boh. II, N. 1051.
Reg. Boh. II, N. 1180; N. 1181—1186.
Reg. Boh. II, N. 1277.
Reg. Boh. II, N. 1284.
Reg. Boh. II, N. 1451, 1655, 1798, 1826, 1922. — Einigemal kommt in dieser Zeit der Name Wen-
zeslaus mit dem Beisatze Protonotarius Bohemiae vor; doch nur immer in Abschriften. Wir haben die
feste Uiberzeuguug, dass es nur schlecht gelesen und geschrieben ist für Welislaus, welcher Name in
späteren Zeiten selten war. (Reg. Boh. II, N. 1302, 1418. 1423.)