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- s. 24: … wird Wladislaw noch einmal Probst von Wyšehrad und Kanzler des Königreichs Böhmen genannt. 4) Im Besitze der Wyšehrader Präpositur blieb Wladislaw bis…
- s. 25: … zu. Der neue Probst von Wyše- hrad und Kanzler des Königreichs Böhmen gab seinen Dienst in der Hofkanzlei nicht auf, im Gegentheil…
- s. 27: … dem Decan an der Spitze, dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, Prager und Olmützer Domherrn und Pfarrer zu Gors, ihrem Mitbruder…
- s. 28: … unangenehmen Zwischenfalle behielt Mag. Heinrich den Titel des Protonotars des Königreichs Böhmen; dies erfahren wir aus einer Urkunde des Markgrafen von Brandenburg…
- s. 28: … neuen Schiedsrichtern kommt auch der Wyšehrader Domherr und Protonotar des Königreichs Böhmen Mag. Heinrich vor. 1) Dies ist die letzte Erwähnung von…
- s. 28: … der St. Thomaskirche, welches früher dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, gehörte. In dem darüber ausgestellten Schriftstücke heisst es: "domum quondam…
- s. 30: … in böhmische Dienste treten, im J. 1270 zum Protonotar des Königreichs Böhmen avanciren und Pfarrer von Gors werden. Aus diesem muss man…
- s. 37: … herr Mag. Heinrich (im J. 1279) den Titel Protonotar des Königreichs Böhmen fortführen, dass jedoch keine Spur der wirklichen Theilnahme derselben an…
- s. 45: … Jahres als Probst von Wyšehrad und Prag und Kanzler des Königreichs Böhmen eine Urkunde datirt. Der Mangel an Urkunden, die von dem…
- s. 46: … Domherr von Prag, Wyšehrader und Olmütz schreibt. Als Protonotar des Königreichs Böhmen be- glaubigt er allein die Urkunden Wenzels II., ob sie…
- s. 48: … wird. Seit dieser Zeit unterzeichnet Mag. Peter als Protonotar des Königreichs Böhmen alle bis zum 4. Mai 1297 für Böhmen ausgestellten königlichen…
Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 28
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die wir vom Könige Ottokar II. besitzen. Nach der verhängnissvollen Katastrofe, die den
grossen Böhmenkönig am 27. August 1278 am Marchfelde ereilte, haben wahrscheinlich die
Feinde den einflussreichen Protonotar bei der Königinwittwe verleumdet, so dass sie ihn am
15. September 1278 in seinem eigenen Hause, das in der Nähe des St. Thomasklosters auf
der Kleinseite gelegen war, festnehmen und gefangen setzen liess, wobei ihm viele Sachen
und Geld geraubt wurden. Die Motive dieser Gewaltthätigkeit sind uns ganz unbekannt,
doch dürften sie völlig grundlos sein, da es der Prager Bischof kaum hätte wagen dürfen
Prag mit dem Interdict zu belegen. Mag. Heinrich wurde erst am 29. September aus der
Haft entlassen, worauf dann der Gottesdienst in der Prager Kirche wieder abgehalten werden
durfte. Auch nach diesem für ihn unangenehmen Zwischenfalle behielt Mag. Heinrich den
Titel des Protonotars des Königreichs Böhmen; dies erfahren wir aus einer Urkunde des
Markgrafen von Brandenburg Otto, in welcher er am 25. Angust 1279 die Annullirung eines
zwischen dem Capitel und dem Probste von Wyšehrad schon zu Lebzeiten Premysl Otto-
kars II. gefällten Schiedsspruches bestätigt. Unter den bei dieser Gelegenheit genannten neuen
Schiedsrichtern kommt auch der Wyšehrader Domherr und Protonotar des Königreichs Böhmen
Mag. Heinrich vor. 1) Dies ist die letzte Erwähnung von ihm, und es scheint, dass er bald
darauf gestorben ist. Denn wir finden ihn nicht unter den Olmützer Domherren, welche am
26. März 1281 bei der Wahl des Olmützer Bischofs Theodorich zugegen waren. Auch in
keiner Wyšehrader Urkunde dieser Zeit trifft man seinen Namen, und als im J. 1283 Wenzel II.
die Zügel der Regierung ergriff, tritt in den von ihm ausgestellten Urkunden eine neue Kraft
als Protonotar auf, nämlich der Mag. Welislaw. Am 25. Februar 1287 verkaufte der Prager
Probst Ulrich dem Leitomyschler Abte ein Haus unter der Prager Burg in der Nähe der St.
Thomaskirche, welches früher dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, gehörte.
In dem darüber ausgestellten Schriftstücke heisst es: "domum quondam mag. protonotarii regni
Boemie, confratris nostri,“2) woraus hervorgeht, dass damals Mag. Heinrich bereits todt war;
denn das Wort „quondam“ oder „olim" vor Personennamen hat in böhmischen Urkunden fast
immer die Bedeutung „der verstorbene, der selige.“ Der Verkaufskontrakt hat sich wol nur
in einer Formel erhalten, die kein Datum trägt, aber im Prager Capitelarchiv wird die Gegen-
urkunde des Leitomyschler Abtes Ulrich in Originali aufbewahrt, die das oben angeführte
Datum trägt und mutatis mutandis fast wörtlich mit der Formel übereinstimmt. 3) In dieser
Gegenurkunde, in welcher der Abt dem Prager Probste statt der Kaufsumme interimistisch
die Einkünfte des Dorfes Třiskonic zuspricht, wird wol nicht gesagt, dass jenes Haus früher
dem Protonotar Heinrich gehörte, aber dies lässt sich dadurch erklären, dass es sich in erster
Linie um die Sicherstellung der Kaufsumme und nicht um das Haus handelte. Anders war
es in der Verkaufsurkunde des Prager Probstes, wo das verkaufte Objekt möglichst genau
angegeben werden musste und daher die Angabe des früheren Besitzers nur erwünscht sein
konnte. Und da die uns nur als Formel erhaltene Urkunde der Gegenurkunde vorausgehen
1)
Reg. Boh. II, N. 1183.
Reg. Boh. II, N. 2634.
3) Reg. Boh. N. 1398.
2)