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- s. 24: … wird Wladislaw noch einmal Probst von Wyšehrad und Kanzler des Königreichs Böhmen genannt. 4) Im Besitze der Wyšehrader Präpositur blieb Wladislaw bis…
- s. 25: … zu. Der neue Probst von Wyše- hrad und Kanzler des Königreichs Böhmen gab seinen Dienst in der Hofkanzlei nicht auf, im Gegentheil…
- s. 27: … dem Decan an der Spitze, dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, Prager und Olmützer Domherrn und Pfarrer zu Gors, ihrem Mitbruder…
- s. 28: … unangenehmen Zwischenfalle behielt Mag. Heinrich den Titel des Protonotars des Königreichs Böhmen; dies erfahren wir aus einer Urkunde des Markgrafen von Brandenburg…
- s. 28: … neuen Schiedsrichtern kommt auch der Wyšehrader Domherr und Protonotar des Königreichs Böhmen Mag. Heinrich vor. 1) Dies ist die letzte Erwähnung von…
- s. 28: … der St. Thomaskirche, welches früher dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, gehörte. In dem darüber ausgestellten Schriftstücke heisst es: "domum quondam…
- s. 30: … in böhmische Dienste treten, im J. 1270 zum Protonotar des Königreichs Böhmen avanciren und Pfarrer von Gors werden. Aus diesem muss man…
- s. 37: … herr Mag. Heinrich (im J. 1279) den Titel Protonotar des Königreichs Böhmen fortführen, dass jedoch keine Spur der wirklichen Theilnahme derselben an…
- s. 45: … Jahres als Probst von Wyšehrad und Prag und Kanzler des Königreichs Böhmen eine Urkunde datirt. Der Mangel an Urkunden, die von dem…
- s. 46: … Domherr von Prag, Wyšehrader und Olmütz schreibt. Als Protonotar des Königreichs Böhmen be- glaubigt er allein die Urkunden Wenzels II., ob sie…
- s. 48: … wird. Seit dieser Zeit unterzeichnet Mag. Peter als Protonotar des Königreichs Böhmen alle bis zum 4. Mai 1297 für Böhmen ausgestellten königlichen…
Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 27
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8. Mag. Heinrich. Bei der Darstellung der Lebensverhältnisse des k. Notars später
Protonotars Mag. Heinrich wollen wir uns zuerst nur an sichere urkundliche Nachrichten
halten. Es wurde schon oben gesagt, dass nach der Scheidung der Hofkanzlei Ottokars II. in
eine böhmische und eine österreichische Abtheilung Mag. Peter die Geschäfte der ersteren auch
noch dann leitete, als er zum Kanzler von Böhmen befördert wurde. Dabei blieb es bis zum
J. 1273. Am 26. März dieses Jahres fertiget Mag. Heinrich die erste Urkunde aus und zwar
für die Stadt Brüx. Er wird bei dieser Gelegenheit Protonotar und Pfarrer von Gors genannt.1)
Am 3. Okt. 1273 unterzeichnet der Notar Heinrich im Lager bei Oedenburg eine Urkunde für
das Kloster Imbach bei Krems und am 28. Mai folgenden Jahres einen Tauschvertrag Ottokars
mit dem mähr. Kloster Hradišt. In der ersten dieser Urkunden wird Heinrich „notarius noster“
und in der zweiten „aulae nostrae notarius“ titulirt. 2) Aus der ersten Urkunde folgt, dass
Heinrich den König bei der Expedition gegen Ungarn begleitete, und die wahrscheinliche Abwe-
senheit des österreichischen Protonotars gibt uns zugleich den Schlüssel zu der Erklärung,
warum er eine österreichische Urkunde datirte. Die nächste von ihm ausgestellte Urkunde
trägt das Datum des 25. Nov. 1274; Heinrich wird in dieser Urkunde als Magister, Proto-
notar des Königreichs und Pfarrer in Gors angeführt. 3) Bis auf eine einzige Ausnahme 4)
fertigt er seit dieser Zeit bis zum Tode Premysl Ottokars II. alle von diesem Herrscher für
Böhmen und Mähren ausgestellten Urkunden. In der Datirungszeile wird Mag. Heinrich
zweimal „protonotarius noster“, sonst aber immer „protonotarius regni nostri et plebanus in
Gors“ genannt. Diese Titulatur wurde auch bis zum Tode Přemysl Ottokars II. beibehalten,
nachdem er noch höhere geistliche Würden erlangt hatte. Schon im J. 1275 war Mag.
Heinrich Prager, Olmützer und Wyšehrader Domherr; denn am 1. Jänner dieses Jahres ver-
binden sich die Wyšehrader Domherren mit dem Probste und dem Decan an der Spitze, dem
Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, Prager und Olmützer Domherrn und
Pfarrer zu Gors, ihrem Mitbruder und Mitdomherrn, die erste Präbende, die frei wird und
die er wird annehmen wollen, durch den Capiteldecan anweisen zu lassen. Diesen Beschluss
motiviren sie mit der Uiberzeugung, dass er ihrer Kirche nützlich sein kann, und dass die-
selbe durch ihn viele Vortheile wird erlangen können (quem nobis et ecclesie nostre utilem
fore scimus et ex quo plurima poterit ecclesia nostra commoda reportare.) 5) Die letzte vom
Mag. Heinrich ausgefertigte Urkunde ist vom 30. Juni 1278; es ist zugleich die letzte Urkunde,
2)
Schlesinger, Stadtbuch von Brüx. S. 8. Reg. Boh. II, 1115. In den Regesten wurde diese Urkunde in
das J. 1278 gesezt, und zwar aus dem Grunde, weil der Titel nur „rex Boemie“ lautet, der erst nach
der Abtretung der öster. Länder an den rom. König, also nach dem 26. Nov. 1276 in den Urkunden
Ottokars II. in Anwendung kam. Ich gab dem J. 1278 deshalb den Vorzug, weil ich an das Wegfallen
der Zahl V. bei der Abschrift in späteren Confirmationen dachte. Wenn wir diese Urkunde in das J.
1277 oder 1278 setzen, so tritt Mag. Heinrich in der Kanzlei Ottokars erst im Herbste des J. 1273 auf
und es lässt sich leicht erklären, warum er später noch in 2 Urkunden blos Notarius heisst, nachdem
er schon früher protonotarius titulirt wurde.
Reg. Boh. II, N. 837 und 883.
Reg. Boh. II, N. 913.
Reg. Boh. II, N. 1092. — Diese Urkunde hat zum Datar den Kanzler Mag. Peter, für den sie auch
ausgestellt wurde.
Reg. Boh. II, N. 934.
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