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- s. 24: … wird Wladislaw noch einmal Probst von Wyšehrad und Kanzler des Königreichs Böhmen genannt. 4) Im Besitze der Wyšehrader Präpositur blieb Wladislaw bis…
- s. 25: … zu. Der neue Probst von Wyše- hrad und Kanzler des Königreichs Böhmen gab seinen Dienst in der Hofkanzlei nicht auf, im Gegentheil…
- s. 27: … dem Decan an der Spitze, dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, Prager und Olmützer Domherrn und Pfarrer zu Gors, ihrem Mitbruder…
- s. 28: … unangenehmen Zwischenfalle behielt Mag. Heinrich den Titel des Protonotars des Königreichs Böhmen; dies erfahren wir aus einer Urkunde des Markgrafen von Brandenburg…
- s. 28: … neuen Schiedsrichtern kommt auch der Wyšehrader Domherr und Protonotar des Königreichs Böhmen Mag. Heinrich vor. 1) Dies ist die letzte Erwähnung von…
- s. 28: … der St. Thomaskirche, welches früher dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, gehörte. In dem darüber ausgestellten Schriftstücke heisst es: "domum quondam…
- s. 30: … in böhmische Dienste treten, im J. 1270 zum Protonotar des Königreichs Böhmen avanciren und Pfarrer von Gors werden. Aus diesem muss man…
- s. 37: … herr Mag. Heinrich (im J. 1279) den Titel Protonotar des Königreichs Böhmen fortführen, dass jedoch keine Spur der wirklichen Theilnahme derselben an…
- s. 45: … Jahres als Probst von Wyšehrad und Prag und Kanzler des Königreichs Böhmen eine Urkunde datirt. Der Mangel an Urkunden, die von dem…
- s. 46: … Domherr von Prag, Wyšehrader und Olmütz schreibt. Als Protonotar des Königreichs Böhmen be- glaubigt er allein die Urkunden Wenzels II., ob sie…
- s. 48: … wird. Seit dieser Zeit unterzeichnet Mag. Peter als Protonotar des Königreichs Böhmen alle bis zum 4. Mai 1297 für Böhmen ausgestellten königlichen…
Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
Strana 25
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Nach dieser kurzen Darstellung des Verhältnisses der böhm. Kanzler zu der Hof-
kanzlei in den ersten 12 Jahren Přemysl Ottokars Regierung wenden wir unsere Aufmerk-
samkeit wieder der Kanzleithätigkeit des Mag. Peter zu. Der neue Probst von Wyše-
hrad und Kanzler des Königreichs Böhmen gab seinen Dienst in der Hofkanzlei nicht auf,
im Gegentheil scheint er die Leitung der letzteren noch energischer in die Hand genommen
zu haben, und zwar in der Weise, dass er die Führung der Kanzleigeschäfte der böhmischen
Länder ausschliesslich übernahm, jene der österreichischen Länder hingegen dem Mag.
Ulrich überliess. Vor der Erhebung Peters zum Wyšehrader Probst unterzeichneten gewöhnlich
beide Notare die Urkunden gemeinschaftlich, nach derselben fertigt die böhmischen und
mährischen Diplome der Kanzler Peter, jene für die österreichischen Länder der Protonotar
Ulrich aus. Die Geschäftstheilung nach diesen Territorien ist so consequent durchgeführt,
dass der Kanzler Peter, selbst wenn er bei der Ausstellung einer Urkunde für öster-
reichische Länder zugegen war, nicht als Mitdatar der Urkunde sondern nur als Zeuge
vorkommt. Nur einmal kommen neben ihm als Mitfertiger eines böhmischen Diploms Mag.
Ulrich und der Protonotar der böhm. Königin Mag. Gottfried vor. Diese Ausnahme kann
man jedoch durch die Solennität des Aktes — es ist die Bestätiguug der Gründung des
Klosters Frauenthal und Uibertragung der Advocatie über dasselbe der Königin Kunigunde
— erklären, dem ungewöhnlich viele Zeugen beiwohnten und den man auch auf diese Weise
auszeichnen wollte. 1) Mag. Peter versah als Kanzler die Leitung der böhmisch-mährischen
Abtheilung der Hofkanzlei bis zum Herbst des Jahres 1273, in welcher Zeit neben ihm
der Hofnotar Mag. Heinrich böhmische und mährische Urkunden zu unterzeichnen anfängt;
um die Mitte des J. 1274 tritt jedoch der Probst Peter gänzlich zurück, so dass wir nach
dem 5. Juli des genannten Jahres nur noch eine Ottokarische Urkunde von ihm beglaubigt
finden. Es ist der Immunitätsbrief für die Unterthanen des Wyšehrader Probstes in der
Umgebung von Leitmeritz, wodurch sich vielleicht auch das Vorkommen des Probstes als
Datars erklären lässt (Reg. Boh. II, N. 1092).
Was die späteren persönlichen Verhältnisse des Mag. Peter anbelangt, so finden wir,
dass er bald nach seiner Beförderung zum Kanzler Archidiacon der Prager Kirche und
Olmützer Domherr wurde; später ward er zum päpstlichen Caplan erhoben, auch die Präpo-
situr des Kremsierer Capitels wurde ihm zu Theil. 2) Von dem Vertrauen, dessen er sich in
höheren Kreisen erfreute, gibt Zeugniss seine Wahl zum Mitexecutor des Testamentes des
Bischofs Bruno, wozu er von diesem neben dem Könige Ottokar, dem Domdechant, Dom-
probst und Archidiacon von Olmütz bestellt wurde. Uiber seine Verwendbarkeit drückt
1) Reg. Boh. II, N. 634.
Wenn wir einer Formel in dem Formelbuche des Zdeněk von Třebič (Reg. Boh. II, N. 2453) trauen
dürfen, so wurde Mag. Petr in die Zahl der päpstlichen Capläne durch Papst Clemens IV. aufgenom-
men und zwar durch eine am 22. Juli in Viterbo ausgestellte Bulle. Dies würde auf die J. 1266—1268
hindeuten. In Urkunden wird er jedoch als päpstlicher Caplan erst im Sept. 1273 genannt (Reg. II,
N. 834), es dürfte also die Ertheilung dieses Titels in die J. 1266—1269 fallen. — Als Olmützer Dom-
herr wird er in dem Testament des Bischofs Bruno ddto 1267 20. Nov. erwähnt, indem er zum Mit-
executor desselben bestimmt wurde (Reg. Boh. II, 571); als Probst von Kremsier treffen wir ihn erst
im J. 1284 an. (Reg. Boh. II, N. 1320.)
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