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- s. 24: … wird Wladislaw noch einmal Probst von Wyšehrad und Kanzler des Königreichs Böhmen genannt. 4) Im Besitze der Wyšehrader Präpositur blieb Wladislaw bis…
- s. 25: … zu. Der neue Probst von Wyše- hrad und Kanzler des Königreichs Böhmen gab seinen Dienst in der Hofkanzlei nicht auf, im Gegentheil…
- s. 27: … dem Decan an der Spitze, dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, Prager und Olmützer Domherrn und Pfarrer zu Gors, ihrem Mitbruder…
- s. 28: … unangenehmen Zwischenfalle behielt Mag. Heinrich den Titel des Protonotars des Königreichs Böhmen; dies erfahren wir aus einer Urkunde des Markgrafen von Brandenburg…
- s. 28: … neuen Schiedsrichtern kommt auch der Wyšehrader Domherr und Protonotar des Königreichs Böhmen Mag. Heinrich vor. 1) Dies ist die letzte Erwähnung von…
- s. 28: … der St. Thomaskirche, welches früher dem Mag. Heinrich, Protonotar des Königreichs Böhmen, gehörte. In dem darüber ausgestellten Schriftstücke heisst es: "domum quondam…
- s. 30: … in böhmische Dienste treten, im J. 1270 zum Protonotar des Königreichs Böhmen avanciren und Pfarrer von Gors werden. Aus diesem muss man…
- s. 37: … herr Mag. Heinrich (im J. 1279) den Titel Protonotar des Königreichs Böhmen fortführen, dass jedoch keine Spur der wirklichen Theilnahme derselben an…
- s. 45: … Jahres als Probst von Wyšehrad und Prag und Kanzler des Königreichs Böhmen eine Urkunde datirt. Der Mangel an Urkunden, die von dem…
- s. 46: … Domherr von Prag, Wyšehrader und Olmütz schreibt. Als Protonotar des Königreichs Böhmen be- glaubigt er allein die Urkunden Wenzels II., ob sie…
- s. 48: … wird. Seit dieser Zeit unterzeichnet Mag. Peter als Protonotar des Königreichs Böhmen alle bis zum 4. Mai 1297 für Böhmen ausgestellten königlichen…
Název:
Die Kanzlei der böhmischen Könige Přemysl Ottokars II. und Wenzels II. und die aus derselben hervorgegangenen Formelbücher
Autor:
Emler, Josef
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
63
Obsah:
- 1: Titel
- 3: Edice
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den unterzeichnet, und zwar nur im J. 1248 und 1249. In folgenden Jahren hatte er an
der Leitung der Kanzleigeschäfte keinen Antheil, und begnügte sich mit dem Titel und den
üblichen Einkünften der Kanzlerwürde. So blieb es bis zum Tode Wenzels I., so war es
auch im ersten Regierungsjahre Přemysl Ottokars II. Noch am 2. Aug. 1254 finden wir
Dionysius als Zeugen in einer Urkunde der Prager Kreuzherren, wo er Wyšehrader Probst
und Kanzler genannt wird. 1) Am 4. Oct. desselben Jahres starb er in Friaul. 2) Von diesem
Tage an bis zum Schlusse des Jahres 1254 und in den folgenden zwei Jahren (1255 und
1256) haben wir keine urkundliche Nachricht über die Wyšehrader Präpositur und das mit der-
selben verbundene Kanzleramt; doch im Laufe des letzteren Jahres wurde der nahe Verwandte
des böhm. Königs Wladislaw, Sohn des Herzogs von Breslau Heinrichs II. und der Tochter
Přemysl Ottokars I. Anna, zum Wyšehrader Probst und böhmischen Kanzler eingesetzt, obgleich
er damals kaum dem Knabenalter entwachsen war. Dass Wladislaws Ernennung spätestens
im Laufe des Jahres 1256 erfolgte, geht daraus hervor, dass ihn der Papst Alexander IV., als
er ihm am 11. Febr. 1257 gestattete, noch ein kirchliches Beneficium annehmen zu dürfen,
Probst von Wysehrad und Kanzler des böhm. Königs nannte. Bei den damaligen Verkehrs-
verhältnissen kann man sich die Sache nicht anders vorstellen, als dass die Ernennung
bereits im J. 1256 stattgefunden, und dass man, nachdem sie bereits erfolgt war, nach-
suchte, dass Wladislaw mit der Wyšehrader Probstei noch ein zweites Beneficium verbinden
dürfe.3) Im J. 1257 wird Wladislaw noch einmal Probst von Wyšehrad und Kanzler des
Königreichs Böhmen genannt. 4) Im Besitze der Wyšehrader Präpositur blieb Wladislaw bis
zum J. 1265, in der böhmischen Hofkanzlei war er jedoch durch diese ganze Zeit auf
keine Weise thätig, einmal wegen seiner Jugend und dann weil er sich in Böhmen und beim
königlichen Hofe wohl nur vorübergehend aufgehalten hat, da ihm das Beneficium nnd das
mit demselben verbundene Kanzleramt nur als passende Einnahmsquelle übertragen war.
Wladislaw blieb böhm. Kanzler bis zu seiner Ernennung zum Erzbischof von Salzburg, die
am 10. Nov. 1265 durch Papst Clemens IV. erfolgte, 5) welcher diesen Akt mit den Worten
begleitet „non obstante defectu, quem in ordinibus patiebatur et aetate, considerata eius
nobilitate sanguinis, literarum sciencia et morum honestate.“ Aber obgleich die Ernennung
schon in der ersten Hälfte des Monats November stattfand, so mögen doch mehrere Wochen
verstrichen sein, bevor Ottokar zur Ernennung eines neuen Wyšehrader Probstes schritt.
Dies geschah in den ersten vier Monaten des Jahres 1266 und die Wahl traf den könig-
lichen Protonotar Mag. Peter, welcher am 30. Dec. 1265, noch in dieser Eigenschaft, am
4. Mai 1266 hingegen als Wyšehrader Probst und Kanzler von Böhmen königliche Urkunden
beglaubigt. )
*
1) Reg. Boh. II, N. 2661.
Cont. Cosmae, Font. rer. Boh. II, S. 292.
2)
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Alexander papa IV. praeposito Wissegradensi consobrino et cancellario regis Bohemiae indulget, ut
adhuc unum beneficium ecclesiasticum recipere possit. Palacký, Ital. Reise S. 37. — Reg. Boh. II, 1168.
Grünhagen, Regesten zur Schlesischen Geschichte II, 62. N. 956.
Reg. Boh. II, N. 2681.
Reg. Boh. II, N. 516 und 531. Dabei sei bemerkt, dass das letztere Schriftstück in das Jahr 1265,
und nicht 1266 zu setzen ist, da in Böhmen damals der Jahresanfang mit den Weihnachten zusammen-
fiel und die Indiction und die Regierungsjahre mit dem J. 1265 übereinstimmen.